Kanzlei Manz

Themenbezogene Presseberichte der Kanzlei Manz

Praktikum ist keine Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis

Praktikum ist keine Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis Junge Menschen begeben sich, nachdem sie ihren Schulabschluss erworben haben, auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Sie schreiben viele Bewerbungen und warten auf positive Nachrichten von den potenziellen Ausbildungsbetrieben. Dabei erklären sich viele Bewerber dazu bereit, ein Praktikum im jeweiligen Ausbildungsbetrieb als Überbrückung zu …

Rufbereitschaft als Arbeitszeit

Rufbereitschaft als Arbeitszeit Dass das Arbeitsrecht in besonderem Maße europarechtlichen Einflüssen unterliegt ist bekannt, so hat auch die Definition Arbeitszeit dadurch einen Wandel erfahren. Der deutsche Gesetzgeber definiert in § 2 Abs.1 ArbZG Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Im europarechtlichen Kontext ist …

Schutzpflicht vs. Gefahren – Waschanlagenbetreiber müssen nicht immer zahlen

Schutzpflicht vs. Gefahren – Waschanlagenbetreiber müssen nicht immer zahlen Südhessen –Ein sauberes Auto zu fahren macht großen Spaß. Bei sommerlicher Hitze mit teilweise 38 Grad schafft es allerdings nicht jeder mit einem Schwamm in der Hand sein Fahrzeug zu waschen. Glücklicherweise kann man heutzutage ganz entspannt in die Waschstraße fahren, um …

Schulterblick ja! Mithaften bei Unfällen möglich

Schulterblick ja! Mithaften bei Unfällen möglich Alsbach-Hähnlein – Im Straßenverkehr ist man Gefahren ausgesetzt.Oftmals ist man auch unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, so denken viele und meinen sie seien im Recht. Aufgrund der Komplexität der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe notwendig. Fast bei jedem Verkehrsunfall stellt sich …

Wann greift sie? Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Wann greift sie? Entgeltfortzahlung bei Krankheit Alsbach-Hähnlein – Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall geregelt (EFZG). Die Vorschriften dieses Gesetzes können zu ungunsten von Arbeitnehmern vertraglich nicht abbedungen werden. Die sogenannte Wartezeit ist jedoch zu beachten. Demnach wird vorausgesetzt, dass das Arbeitsverhältnis …