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Was tun bei einem Betriebsübergang?
Im Wirtschaftsleben kommt es durch gelebte unternehmerische Freiheit nicht selten zu Verkäufen von Betrieben oder Betriebsteilen, sodass Mitarbeiter mit der Frage konfrontiert sind, was in einem solchen Fall zu tun ist, bzw. getan werden kann.
2G & 3G-Regelung am Arbeitsplatz - was Sie jetzt berücksichtigen sollten.
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Kündigungsschutz auch im Kleinbetrieb.
Wenn Ihr Arbeitgeber in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt, spricht man arbeitsrechtlich von einem so genannten Kleinbetrieb. In einen solchen Betrieb braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund, wenn eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wird, da gemäß § 23 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz kein Kündigungsschutz besteht.
Fallen beim Aufhebungsvertrag: „Nichts wie weg hier!“
Wenn Arbeitnehmern eine einvernehmliche Beendigung in Form eines Aufhebungsvertrages angeboten wird, so ist diesem Angebot meistens eine längere Leidensgeschichte vorausgegangen. Die Aussicht, die unangenehme Situation am Arbeitsplatz zu beenden, sollte aber nicht dazu führen, den Vertrag ohne Prüfung auf Fallen zu unterzeichnen. Daher gilt immer: Aufhebungsvertrag mitnehmen, darüber nachdenken und einen Experten zu Rate ziehen.
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Muss Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
In Zeiten von Kurzarbeit beschäftigten uns Fragen zum Thema Überstunden im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Nach der Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrages haben Arbeitnehmer dann den Mut, die oftmals über Jahre angefallenen Überstunden, geltend zu machen.
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