Dos und Don’ts beim Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag, den ein Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber geschlossen haben, ist rechtlich nicht bindend, wenn der Arbeitgeber gegen das Gebot des fairen Verhandelns verstoßen hat (BAG, Urt. v. 07.02.2019 – 6 AZR 75/18) Sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, bei welchem die Don’ts überwiegen, ist der Vertrag nicht bindend und das Arbeitsverhältnis besteht im Ergebnis fort.
Dos
Der Aufhebungsvertrag wurde am Arbeitsplatz geschlossen.
Kein Hausbesuch
Ankündigung vorab
Entwurf vorab
Ab konkreten Entwurf Bedenkzeit von mind. 3 Tagen
Frage nach Wunsch zur Hinzuziehung einer Vertrauensperson
Don’ts
Er wurde nicht am Arbeitsplatz geschlossen.
Hausbesuch
Überrumplung
Sofort
Es gab keine Bedenkzeit von mind. 3 Tagen
Keine Hinzuziehung einer Vertrauensperson
Bei Fragen im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen beraten wir Sie gerne und vertreten Sie natürlich in den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber!
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