Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschafterstreitigkeiten
Bei Streitigkeiten von oder auch mit Gesellschaftern berät und vertritt Frau Manz auf Ebene der Gesellschaft oder steht den Gesellschaftern in Streitigkeiten zur Seite. Es zeigt sich, dass es bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten besonders wichtig ist, frühzeitig eine Lösungsstrategie zu erarbeiten, um teure und langwierige Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.
Ihre Zusatzqualifikation als MM und Schlichterin befähigt sie in besonderem Maße außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten. Wie in keinem anderen Kontext, ist die außergerichtliche Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten sinnvoll, um die Interessen der Gesellschaft aber auch um Zeit, Geld und Lebensenergie zu sparen.
Schnittstelle Arbeitsrecht / Gesellschaftsrecht und Compliance
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Anwältin für Gesellschaftsrecht kann Frau Manz im Falle einer Trennung die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarung mit Organen – sprich Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten, für Sie vorbereiten und durchführen. Hier gilt es die gesellschaftsrechtliche Stellung der Organe aber auch die arbeits- bzw. dienstvertragliche Ebene zu kennen.
Selbstverständlich ist Frau Manz auch bei der Ausarbeitung oder Überprüfung von Anstellungsverträgen für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräten an Ihrer Seite.
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