Kanzlei Manz

RECHT DER TOURISTIK - FÜR UNTERNEHMEN
Unterstützung bei Verträgen, Kundenbeschwerden, Kataloggestaltung, Markenrecht, Wettbewerbsrecht sowie Durchführung von Schulungen

Für Reise- und Touristikunternehmen sind zufriedene Kunden in besonderem Maße die Basis des Erfolgs. Mit unserer ausgewiesenen Expertise beraten wir Reise- und Event-Veranstalter in allen auftretenden Rechtsfragen: Von der Angebotsgestaltung, über AGBs, Verträge mit Agenturen, Hotels, Carrieren und Dienstleistern bis hin zu ihren Werbemaßnahmen. Sie widmen sich Ihrem Kerngeschäft und wir vertreten Sie als starker und erfahrener Partner in allen Bereichen des Claim Management und bei unberechtigten Schadensersatzansprüchen.

SIE WERDEN KOMPETENT UND PERSÖNLICH BETREUT VON UNS BEI:

  • AGB-Gestaltung
  • Vertragsgestaltung
  • Reklamationsbearbeitung
  • Durchsetzen von Forderungen
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Rechtliche Hinweise in Katalogen und werblichen Ausschreibungen
  • Prüfung von Katalog- und Werbetexten
  • Abwehr von Abmahnungen
  • Abmahnungen Dritter bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen
  • Vertretung vor (Schieds-)Gerichten
  • Schulung von Reiseleiter- und Kundenbetreuungsteams in Kommunikation und Recht
VERTRAGSGESTALTUNG

Machen Sie Ihre AGBs und Verträge rechtssicher: Wir beraten Reisevermittler und Veranstalter bei Verträgen mit Incoming-Agenturen und Outsourcing.

KATALOGGESTALTUNG

Dass von Anfang an alles stimmt achten wir auf alle Details: überprüfen wettbewerbsrechtliche Fragen und die gebotenen rechtlichen Hinweise.

MARKENZEICHENRECHT

Damit Ihre Marke geschützt ist, übernehmen wir das Eintragen einer Marke und wehren Markenrechtsverletzungen ab.

TOURISTISCHES WETTBEWERBSRECHT

Wir sorgen für Klarheit: Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen und Abmahnung bei wettbewerbswidrigem Verhalten.

NUTZEN SIE UNSERE KOSTENFREIE ERSTEINSCHÄTZUNG!