Kanzlei Manz

Abmahnung wegen nur 30 Sekunden Fußball schauen

Das Thema „Abmahnung vom Arbeitgeber“ wird unter den Arbeitnehmern, in Foren und Blogs immer heiß diskutiert. Das Thema ist sehr beliebt, die möglichen Rechtsfolgen einer ausgesprochenen Abmahnung sind dagegen für die Arbeitnehmer nicht besonders erfreulich. Was ist überhaupt unter einer Abmahnung zu verstehen?

Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als Vertragsverstoß beanstandet und ihn dazu auffordert – in Verbindung mit der Kündigungsandrohung im Wiederholungsfall – dieses Fehlverhalten in Zukunft zu unterlassen. Fraglich ist natürlich, wann ein abmahnungsfähiger Vertragsverstoß vorliegen soll.

Das Arbeitsgericht Köln hat vor kurzem in einem Urteil erklärt, dass ein Arbeitnehmer, der während der Arbeitszeit Fußball schaut, auch wenn es nur 30 Sekunden sind, eine Abmahnung hinnehmen muss. Fazit: auch weniger wesentliche Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten können abgemahnt werden. Dazu reicht es aus, 30 Sekunden Fußball zu schauen!

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