Kanzlei Manz

Anwalt Kündigung Darmstadt

Anwalt Kündigung
Darmstadt

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Über 20 Jahre Erfahrung

Eine Kündigung des Arbeitsvertrags kann eine belastende Erfahrung sein. In solchen Situationen ist es wichtig, einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um die eigenen Rechte zu wahren und eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Regina Manz ist eine Fachanwältin für Arbeitsrecht mit über 20 Jahren Erfahrung und steht Arbeitnehmern in Darmstadt und Umgebung zur Seite.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht hat Regina Manz umfassende Kenntnisse im Bereich Kündigung und kann Arbeitnehmern helfen, ihre Rechte zu verstehen und zu verteidigen. In der Kanzlei Manz in Darmstadt stehen Arbeitnehmern Anwälte zur Verfügung, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben. Die Kanzlei ist auf die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern spezialisiert und kann in allen Fragen zum Thema Arbeitsrecht beraten.

Die Kanzlei Manz bietet eine kostenlose Erstberatung an, in der die Situation des Arbeitnehmers besprochen und mögliche Schritte erörtert werden können. Im Falle einer Kündigung kann die Kanzlei Manz den Arbeitnehmer bei der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützen und gegebenenfalls eine angemessene Entschädigung aushandeln.

In Darmstadt gibt es viele Anwälte für Arbeitsrecht, aber nicht alle haben die gleiche Erfahrung und Kompetenz wie Regina Manz. Es ist wichtig, einen Anwalt zu wählen, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat und über umfassende Kenntnisse in diesem Bereich verfügt. Regina Manz ist eine Fachanwältin für Arbeitsrecht und hat sich auf die Beratung von Arbeitnehmern spezialisiert.

Wenn Sie eine Kündigung befürchten oder bereits gekündigt wurden, zögern Sie nicht, die Kanzlei Manz zu kontaktieren. Die Anwälte der Kanzlei stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Kontaktieren Sie die Kanzlei Manz

Wenn Sie eine Kündigung befürchten oder bereits gekündigt wurden, zögern Sie nicht, die uns zu kontaktieren. Unsere Anwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine kostenlose Erstberatung zu vereinbaren.

Sofortberatung bei unserer Kanzlei

Sofortberatung
nach Kündigung

Eine Kündigung kann eine sehr belastende Situation sein. In vielen Fällen stellt sich die Frage, wie man sich am besten verhalten soll und welche Handlungsmöglichkeiten man hat. In solchen Situationen ist es oft sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Regina Manz, Fachanwältin für Arbeitsrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, bietet eine Sofortberatung nach Kündigung an. In einem Beratungsgespräch können Sie ihre Situation schildern und erhalten eine Einschätzung über ihre Handlungsmöglichkeiten.

Ein Beratungstermin kann schnell und unkompliziert vereinbart werden. Sie sollten jedoch beachten, dass es nach Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags fast immer sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt zu einer Erstberatung aufzusuchen.

Das Ziel der Sofortberatung ist es, Ihnen eine schnelle und kompetente Einschätzung ihrer Situation zu geben. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, schnell zu handeln, um die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren.

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, zögern Sie nicht, Kontakt zur uns aufzunehmen und einen Beratungstermin zu vereinbaren. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz steht Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte.

Wir sind auf Kündigung und Aufhebungsvertrag spezialisiert

Wir sind auf
Kündigung und
Aufhebungsvertrag
spezialisiert

Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bieten eine umfassende Beratung und Vertretung rund um das Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag. Regina Manz, Fachanwältin für Arbeitsrecht, verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in diesem Bereich und kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen genau.

Im Falle einer Kündigung ist es wichtig, schnell zu handeln und sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen. Wir stehen unseren Mandanten in dieser schwierigen Situation zur Seite und prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Wenn dies nicht der Fall ist, setzen wir uns für die Rechte unserer Mandanten ein und kämpfen für eine angemessene Abfindung oder Wiedereinstellung.

Auch bei einem Aufhebungsvertrag ist es ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Wir prüfen den Vertrag auf rechtliche Unwirksamkeit und setzen uns für eine faire Abfindung und günstige Konditionen ein. Dabei berücksichtigen wir die individuellen Bedürfnisse und Interessen unserer Mandanten und vertreten diese kompetent und zielorientiert.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Regina Manz und ihr Team stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und kämpfen für Ihre Rechte.

Beratung vom Anwalt

Beratung vom
Fachanwalt

Wer eine Kündigung erhält oder befürchtet, sollte sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Eine kompetente Beratung kann dabei helfen, die eigenen Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu finden.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bietet Regina Manz eine umfassende Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Dabei geht sie individuell auf die Bedürfnisse und Anliegen ihrer Mandanten ein und erarbeitet gemeinsam mit ihnen eine maßgeschneiderte Lösung.

Eine Beratung vom Rechtsanwalt kann in vielen Situationen hilfreich sein. Dazu gehören beispielsweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abfindungen, Lohn- und Gehaltszahlungen oder Arbeitszeugnissen. Auch bei Konflikten mit dem Arbeitgeber oder bei der Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht ist eine kompetente Beratung unerlässlich.

Regina Manz verfügt als Fachanwältin für Arbeitsrecht über fundierte Kenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Sie kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen und kann ihre Mandanten kompetent und zuverlässig beraten. Dabei setzt sie sich engagiert für die Interessen ihrer Mandanten ein und vertritt diese konsequent vor Gericht.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Regina Manz steht Ihnen gerne zur Verfügung und hilft Ihnen dabei, Ihre arbeitsrechtlichen Probleme zu lösen.

Welche unterschiedlichen
Kündigungen gibt es?

Welche
unterschiedlichen
Kündigungen gibt es?

Arbeitgeber haben das Recht, Arbeitnehmer zu kündigen, aber es gibt Regeln, die sie befolgen müssen. Es gibt zwei Arten von Kündigungen: ordentliche und außerordentliche Kündigung.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist die Kündigung, die in der Regel die einzuhaltende Kündigungsfrist beachtet. Die fristlose Kündigung ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt und erfolgt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig und muss einen wichtigen Grund haben.

Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen, die Arbeitgeber aussprechen können. Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten gezwungen ist, Arbeitsplätze abzubauen. Eine personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringt oder seine Pflichten verletzt. Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer gegen Verhaltensregeln verstößt.

Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, sollte er sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um seine Rechte zu schützen. Fachanwältin Regina Manz in Darmstadt hat über 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht und kann Arbeitnehmern helfen, ihre Rechte zu verstehen und ihre Interessen zu verteidigen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder eine Kündigung befürchten, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen.

Kündigungsschutzgesetz:
Wann haben Sie
Kündigungsschutz?

Wenn Sie länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und in dem Betrieb in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden, haben Sie Kündigungsschutz. Dies ergibt sich aus dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, in denen der Kündigungsschutz nicht greift. Wenn Sie beispielsweise noch in der Probezeit sind oder eine fristlose Kündigung aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens erhalten haben, haben Sie keinen Kündigungsschutz.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Kündigungsschutz nicht automatisch bedeutet, dass eine Kündigung ungültig ist. Der Arbeitgeber kann auch in Fällen mit Kündigungsschutz kündigen, wenn er einen wichtigen Grund hat und die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Kündigungsschutz haben, sollten Sie sich an uns wenden. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen wir Ihren Fall und sagen Ihnen, ob Sie Kündigungsschutz genießen und welche Optionen bestehen, um Ihre Arbeit zu behalten oder eine optimierte Abfindung zu realisieren.

Wir, die Kanzlei Manz, sind auf Arbeitsrecht spezialisiert und verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder eine Kündigung befürchten, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

Kündigung wegen
schlechtem Verhalten?

Kündigung wegen
schlechtem
Verhalten?

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann eine Konsequenz sein, wenn ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Hierbei muss jedoch eine vorherige Abmahnung erfolgt sein, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann.

Die Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung können vielfältig sein, beispielsweise:

  • Häufiges Zuspätkommen
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Arbeitsverweigerung
  • Beleidigung von Kollegen oder Vorgesetzten
  • Diebstahl oder Unterschlagung

Wenn ein Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen möchte, muss er eine Abmahnung erteilen, in der das Fehlverhalten des Arbeitnehmers genau beschrieben wird. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern und das Fehlverhalten abzustellen. Wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung weiterhin gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen.

Frist einer Kündigungsschutzklage

Es ist wichtig zu beachten, dass eine verhaltensbedingte Kündigung nicht automatisch rechtmäßig ist. Der Arbeitgeber muss alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und die Verhältnismäßigkeit der Kündigung prüfen. Wenn eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wurde, kann der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben.

Wenn Sie eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben oder befürchten, dass Ihnen eine solche Kündigung droht, kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren.

Kündigung wegen
Ihrer Leistung?

Eine Kündigung wegen mangelhafter Leistung ist für Arbeitnehmer oft ein Schock. Häufig kommt die Kündigung überraschend und ohne Vorwarnung. Doch was können Arbeitnehmer tun, wenn sie wegen ihrer Leistung gekündigt werden?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass eine Kündigung wegen mangelhafter Leistung nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer zuvor ausreichend Gelegenheit gegeben haben, seine Leistung zu verbessern. Zudem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer klare Ziele und Erwartungen mitteilen und ihm gegebenenfalls Schulungen oder Trainings anbieten.

Wenn der Arbeitgeber diese Pflichten nicht erfüllt hat, kann die Kündigung unwirksam sein. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer schnellstmöglich einen Rechtsanwalt aufsuchen, um seine Rechte zu prüfen.

Auch wenn die Kündigung wegen mangelhafter Leistung wirksam ist, haben Arbeitnehmer oft Anspruch auf eine Abfindung. Hierbei ist es wichtig, dass die Höhe der Abfindung angemessen ist und nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt.

Regina Manz, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Darmstadt, hat über 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern bei Kündigungen. Wenn Sie wegen Ihrer Leistung gekündigt wurden oder eine Kündigung befürchten, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und setzen uns für Ihre Interessen ein.

Personenbedingte
Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die auf Gründen beruht, die in der Person des Arbeitnehmers liegen. Diese Gründe können beispielsweise gesundheitliche Probleme, mangelnde Leistungsfähigkeit oder fehlende Qualifikationen sein.

Im Falle einer personenbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Kündigung notwendig und angemessen ist. Es muss geprüft werden, ob eine Umsetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz möglich ist oder ob eine Weiterbildung in Betracht gezogen werden kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine personenbedingte Kündigung nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden sollte. Der Arbeitgeber muss alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor er zu einer Kündigung greift.

Regina Manz und ihr Team haben langjährige Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei personenbedingten Kündigungen. Sie können Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und Ihre Interessen zu vertreten.

Wenn Sie eine personenbedingte Kündigung erhalten haben oder befürchten, dass Ihnen eine Kündigung droht, sollten Sie sich umgehend an uns wenden. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Situation zu verbessern.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns beraten!

Betriebsbedingte
Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung kann für Arbeitnehmer eine unangenehme Erfahrung sein. Wenn ein Arbeitgeber ein Unternehmen oder einen Betriebsteil schließt oder Abteilungen auslagert, kann es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Der Arbeitgeber kann auch Aufhebungsverträge mit Abfindungen anbieten.

In solchen Fällen ist es wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Regina Manz und ihr Team haben über 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht und können Arbeitnehmern helfen, ihre Rechte zu verteidigen.

Eine betriebsbedingte Kündigung muss vom Arbeitgeber gut begründet werden. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass eine betriebliche Notwendigkeit besteht, die zu einem Arbeitsplatzabbau führt. Wenn der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass eine betriebliche Notwendigkeit besteht, kann die Kündigung unwirksam sein.

Es gibt auch Fälle, in denen Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen missbrauchen, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. In solchen Fällen können Arbeitnehmer sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben oder befürchten, dass Sie in Zukunft betriebsbedingt gekündigt werden könnten, können Sie sich an Regina Manz und ihr Team wenden. Die Kanzlei Manz ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verteidigen.

Unsere Werte: IHR Rechtsanwalt in Darmstadt

Kundenorientierung

  • Wir begegnen unseren Klienten auf Augenhöhe und setzen unsere Kompetenz und unser Engagement dafür ein, individuell zu beraten und Wege zu finden, damit Sie Ihre unternehmerischen und persönlichen Ziele erreichen.
  • Wir sind – egal wo Sie sich gerade befinden – jederzeit, für Sie in unserem virtuellen Besprechungsraum schnell erreichbar!

Verantwortung und Vertrauen als Basis

  • Mit Kompetenz, langjähriger Erfahrung, gegenseitiger Wertschätzung und Transparenz steht Ihnen unser Team zur Seite.

International stark aufgestellt

  • Wir wollen mit unserer Arbeit die Welt für unsere Mandanten etwas besser machen und finden Mittel und Wege, um Ihnen das persönliche und unternehmerische Leben zu erleichtern in Deutschland, Europa und Türkei.

Teampower

  • Mit einem internationalen Netzwerk aus tragfähigen Kooperationen bieten wir unseren Mandanten die bestmögliche Vertretung und Beraten aus einer Hand.
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