Kanzlei Manz

Staatlich anerkannte Gütestelle

Staatlich
anerkannte
Gütestelle

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Über 20 Jahre Erfahrung

Kanzlei Manz ist seit vielen Jahren vom Oberlandesgericht Frankfurt als staatlich anerkannte Gütestelle (gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) zugelassen. Was heißt das für Sie? Das hessische Ministerium der Justiz hat Kanzlei MANZ ermächtigt, Vollstreckungsklausel gemäß § 797a ZPO zu erteilen. D.h., wenn Sie vor der Gütestelle der Kanzlei Manz, eine Einigung erarbeiten, kann diese als Vergleich formuliert werden, der dazu noch vollstreckbar ist.

Gütestelle – was bedeutet das?

Haben Sie sich schon einmal mit jemanden geeinigt und dann wollte dieser davon nichts mehr wissen? Ihre einzige Chance schien dann doch der Gang vor Gericht? Bevor Sie diesen langwierigen und mit finanziellen Risiken verbundenen Weg gehen, sollten Sie einen Vergleich vor der Gütestelle der Kanzlei MANZ anstreben.

Als Rechtsanwältin mit einem Masterabschluss in Mediation steht Ihnen Regina Manz als Schlichterin, die sich durch ihre jahrelange Verhandlungskompetenz auszeichnet, zur Verfügung. Sie können Ihre erzielte Einigung in Form eines Vergleiches protokollieren, aus dem Sie notfalls die Zwangsvollstreckungen betreiben können, sofern notwendig. Manchmal reicht es schon, dass die Möglichkeit zur zwangsweisen Durchsetzung existiert, um die andere Partei mit Nachdruck zur Einhaltung Ihrer Zusagen zu bewegen.

Ihre Vorteile im Überblick

Ihre Vorteile
im Überblick

1. Verjährung entgegenwirken:

Der Güteantrag hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) für mindestens sechs Monate und ist eine kostengünstigere Alternative zum Mahnantrag. Dies gilt unabhängig davon, ob der Antragsgegner seine Teilnahme an dem Güteverfahren erklärt oder ablehnt. Das Gütestellenverfahren beginnt mit der Einreichung des Güteantrags. Die Übersendung des Antrags vorab per E-Mail oder Telefax reicht aus. Stellen Sie einen Güteantrag und Sie können gemeinsam mit unserer professionellen Schlichterin in Ruhe eine einvernehmliche Lösung erarbeiten.

3. Geringe Kosten im Vergleich zu Gerichtsverfahren:

Die Kosten, die wir in der Funktion als Gütestelle erheben, sind gering. Sprechen Sie uns an, wir übersenden Ihnen gerne die Kostenübersicht (ggf. bitte E-Mail zur Anfrage). Zudem lässt sich das Güteverfahren – unabhängig vom Streitwert – auch ohne Rechtsanwalt – durchführen.

2. Wenig Aufwand und baldmöglichste Klärung:

Ein Schlichtungsverfahren vor unserer Gütestelle ist mit wenig formellem Aufwand verbunden und führt oftmals sehr schnell zu einem – für beide Seiten – zufriedenstellenden Ergebnis. Der Konflikt ist aus der Welt oder zumindest geregelt, sodass Sie sich wieder anderen Dingen zuwenden können. Sie planen die Termine, sodass der zeitliche Ablauf von Ihnen und nicht von einem Gericht vorgegeben wird.

4. Diskretes Verfahren:

Das gesamte Verfahren – inklusive der gegebenenfalls durchzuführenden Güteverhandlung – findet nicht öffentlich statt. So ist eine diskrete und vertrauliche Beilegung Ihrer rechtlichen Auseinandersetzung möglich.

Insbesondere für Unternehmen, wiegen die Vorteile einer Schlichtung ganz besonders, da Konflikte mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung schnell beigelegt werden können, was sich auch bei Konflikten mit Auslandsbezug und der Beteiligung verschiedener Rechtsordnungen dringend empfiehlt. Als Mitglied der DIS https://www.disarb.org/ueber-uns/ueber-uns bieten wir die Konfliktbeilegung nach dem DIS-Regelwerk.

Wenn wir schon nicht helfen konnten, den Konflikt zu vermeiden, dann möchten wir Sie gerne bei der schnellen, günstige und effektiven Lösung Ihres Konflikts unterstützen!  Schnelligkeit und Klarheit schonen Ihre wertvollen Ressourcen Zeit und Geld.

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