ANWALT FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Gesellschafterstreitigkeiten

Leider lassen sich auch in Unternehmen Konflikte auf der Ebene der Gründer, Gesellschafter oder im Zusammenspiel mit der operativen Führung des Unternehmens nicht immer vermeiden. Um wirtschaftliche Schäden, Haftung und Reputationsverlust zu vermeiden, ist es daher mehr als wichtig, sich Gedanken über eine Strategie zu machen. Bei Streitigkeiten von oder auch mit Gesellschaftern beraten wir Sie auf der Ebene der Gesellschaft oder stehen Ihnen als Gesellschafter in Streitigkeiten zur Seite. Es zeigt sich, dass es bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten besonders wichtig ist, frühzeitig eine Lösungsstrategie zu erarbeiten, um teure und langwierige Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden. Wie in keinem anderen Kontext, ist die außergerichtliche Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten sinnvoll, um die Interessen der Gesellschaft aber auch signifikante Ressourcen wie Zeit, Geld und Lebensenergie zu sparen. In dieser Situation sind Sie bei Rechtsanwältin und Fachanwältin Regina Manz durch ihre Zusatzqualifikationen als Wirtschaftsmediator und Schlichter in guten Händen.

Schnittstelle Arbeitsrecht / Gesellschaftsrecht und Compliance

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Anwältin für Gesellschaftsrecht kann Frau Manz im Falle einer Trennung die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarung mit Organen – sprich Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten – für Sie vorbereiten und den Trennungsprozess durchführen. Hier gilt es, die gesellschaftsrechtliche Stellung der Organe aber auch die arbeits- bzw. dienstvertragliche Ebene zu kennen.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Ausarbeitung oder Überprüfung von Anstellungsverträgen für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräten und können durch klare Regelungen Konflikte vermeiden.

Wir bieten Ihnen Unterstützung in den folgenden Bereichen:

  • Trennung von Gesellschafter
  • Trennung von Fremdgeschäftsführer
  • Beschlussangechtungsklagen
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen
    • Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen bei GmbH und Personengesellschaften
    • Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen bei AG und SE
      Beratung bei Fragen zu D&O-Versicherung

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