Professionelles Trennungs­management für den Mittelstand

Wir begleiten mittelständische Unternehmen und ihre Geschäftsführung bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Trennungen von Führungskräften, rechtssicher, diskret und mit Blick für das, was im Mittelstand zählt: Betriebsklima, Reputation und langfristige Beziehungen.

Professionelles Trennungsmanagement im Mittelstand

Professionelles Trennungsmanagement stellt mittelständische Unternehmen vor andere Fragen als Konzerne mit eigener Rechtsabteilung. Wo in Großunternehmen Justiziare und HR-Fachabteilungen eine Trennung routiniert abwickeln, liegt diese Verantwortung im Mittelstand meist bei der Geschäftsführung selbst, neben dem Tagesgeschäft und ohne juristische Rückendeckung im eigenen Haus. Wie lässt sich eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag dann so gestalten, dass sie sorgfältig und formal korrekt vorbereitet ist, ohne das Betriebsklima im oft überschaubaren Team dauerhaft zu belasten? Diese Frage stellt sich im Mittelstand mit besonderer Schärfe: Man kennt sich, Entscheidungen sprechen sich in der Belegschaft und mitunter auch am Standort herum. Seit 1997 begleiten wir genau solche Situationen, über 10.000 Trennungsmandate seither, ein erheblicher Teil davon bei inhabergeführten und familiengeführten Unternehmen. Dabei geht es selten nur um den Paragraphen. Es geht darum, eine Trennung so zu gestalten, dass sie rechtlich hält und gleichzeitig zum Selbstverständnis eines Unternehmens passt, das auf Kontinuität und persönliche Beziehungen angewiesen ist. Als Kanzlei für Wirtschaftsrecht für mittelständische Unternehmen verbinden wir dabei arbeitsrechtliche mit gesellschaftsrechtlicher Expertise, ein Zusammenspiel, das im Mittelstand häufiger gebraucht wird, als viele Geschäftsführungen zunächst annehmen.

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Unsere Leistungen im Detail

Kündigungen und Aufhebungsverträge ohne eigene Rechtsabteilung sicher gestalten

Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag muss zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform wahren, die elektronische Form ist nach § 623 BGB ausdrücklich ausgeschlossen. Gerade in kleineren Unternehmen ohne eigene Personalabteilung scheitern in der Praxis überraschend viele Trennungen an genau diesem Formerfordernis, mit teils erheblichen finanziellen Folgen. Wir prüfen für die Geschäftsführung im Vorfeld, ob eine geplante Kündigung sauber vorbereitet ist, und übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite, damit im Tagesgeschäft niemand zusätzlich juristisch tätig werden muss. Bei einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung kommt eine zusätzliche Hürde hinzu: Nach § 626 Abs. 2 BGB muss sie innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen ausgesprochen werden, eine Frist, die neben dem laufenden Betrieb schnell übersehen wird. Auf Arbeitnehmerseite gilt wiederum die Drei-Wochen-Frist des § 4, § 7 KSchG für die Kündigungsschutzklage. Wir behalten diese Fristen im Blick, damit sich Ihre Entscheidung nicht an einem Formfehler statt an der eigentlichen Sache entscheidet.

Im Mittelstand ist die Geschäftsführung häufig gleichzeitig Gesellschafter, oft in Familienunternehmen über Generationen gewachsen. Rechtlich bedeutet das: Eine Trennung berührt zwei getrennte Ebenen, den Anstellungsvertrag als Organmitglied und die Beteiligung als Gesellschafter, die getrennt verhandelt und aufeinander abgestimmt werden müssen. Zusätzlich gilt für Organmitglieder wie GmbH-Geschäftsführer nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG kein allgemeiner Kündigungsschutz, unabhängig davon, ob im Einzelfall materiell ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Eine Trennung von der Organstellung entscheidet sich damit fast ausschließlich am Verhandlungstisch, nicht vor dem Arbeitsgericht. Wir entwickeln für solche Konstellationen eine Lösung, die Abfindung, Geschäftsanteile, Wettbewerbsverbot und die Kommunikation nach außen als ein zusammenhängendes Paket behandelt, statt beide Ebenen isoliert zu verhandeln. Unsere Erfahrung mit Gesellschafterstreitigkeiten im Mittelstand fließt dabei unmittelbar in die Verhandlungsführung ein.

Eine Abfindung ist selten ein fester Betrag, sondern das Ergebnis einer Verhandlung, in der Risiko, Zeit und Reputation gegeneinander abgewogen werden, gerade in einem Umfeld, in dem sich alle Beteiligten kennen. Wir bewerten für Ihre Geschäftsführung realistisch, wie stabil die eigene Position ist, bevor wir in Verhandlungen gehen, und vermeiden dadurch überzogene Erwartungen ebenso wie voreilige Zugeständnisse. Für Sie als Unternehmen bedeutet das eine verlässliche Kalkulationsgrundlage und einen Verhandlungspartner, der auf ein tragfähiges Ergebnis statt auf Eskalation setzt. Neben der Abfindungshöhe verhandeln wir Zeugnisformulierung, Freistellung, Resturlaub und variable Vergütungsbestandteile wie Boni oder Tantiemen mit, Punkte, die in kleineren Unternehmen ohne standardisierte HR-Prozesse häufig übersehen werden. Wir begleiten diese Verhandlungen von der ersten Kontaktaufnahme mit der Gegenseite bis zur Unterschrift.

Nicht jede Trennung muss vor Gericht enden, und gerade im Mittelstand ist Diskretion oft wichtiger als im anonymen Großkonzern. Seit 2012 ist unsere Kanzlei vom Oberlandesgericht Frankfurt als staatlich anerkannte Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zugelassen. Ein vor einer solchen Gütestelle geschlossener Vergleich ist ein eigenständiger, vollstreckbarer Titel, ganz ohne den Zeit- und Kostenaufwand eines vollständigen Gerichtsverfahrens und ohne öffentliche Verhandlung. Als Master of Mediation und Wirtschaftsmediatorin bringt unser Team dafür eine Ausbildung mit, die über die klassische anwaltliche Vertretung hinausgeht. In der Praxis eignet sich dieser Weg besonders für Trennungen von geschäftsführenden Gesellschaftern oder Führungskräften, bei denen beide Seiten an einer schnellen, geräuscharmen Lösung interessiert sind. Wo eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt, vertreten wir konsequent vor dem Arbeitsgericht weiter.

In drei Schritten zu einer geordneten Trennung

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihre Situation telefonisch oder per Video, meist erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine erste Einschätzung, ohne dass Sie dafür eine eigene Rechtsabteilung einschalten müssen. Für Kündigungen und Aufhebungsverträge ist dieses Erstgespräch kostenfrei.

Strategie und Verhandlung

Wir legen gemeinsam fest, ob eine außergerichtliche Einigung, eine Mediation vor unserer Gütestelle oder eine gerichtliche Auseinandersetzung der passendere Weg ist, und führen die Verhandlung mit der Gegenseite, diskret und ohne Umwege über interne Abstimmungsschleifen.

Abschluss und Umsetzung

Der Vergleich, die Aufhebungsvereinbarung oder das Urteil wird rechtlich sorgfältig formuliert und umgesetzt, inklusive Zeugnis, Abfindung, Geschäftsanteilen und aller Nebenpunkte.

Unsere Kanzlei bei überregionaler Beratung

Wir betreuen mittelständische Mandate im Trennungsmanagement bundesweit, unabhängig davon, wo Ihr Unternehmen sitzt. Die Erstberatung findet in der Regel per Zoom statt, sodass keine Anreise notwendig ist und Termine sich kurzfristig einrichten lassen, ein Vorteil gerade für Geschäftsführungen, die neben dem Tagesgeschäft wenig Zeit haben. Für Führungskräfte, die während der Arbeitswoche kaum Luft finden, bieten wir zusätzlich einen Gesprächstermin am Samstagvormittag an. Seit der Gründung im September 1997 haben wir über 10.000 Mandate im Arbeitsrecht begleitet, mit einem klaren Schwerpunkt auf Trennungssituationen wie Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Gesellschafterstreitigkeiten, vielfach bei inhabergeführten Unternehmen. Unser Team berät auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Rumänisch, was bei international ausgerichteten Mittelstandsunternehmen von Vorteil ist. Neben der überregionalen Beratung per Video verfügen wir über Büros in Frankfurt am Main, Darmstadt sowie einen weiteren Standort in Istanbul, sodass ein persönlicher Termin vor Ort möglich ist, wenn Sie das wünschen. Diese Erreichbarkeit verbinden wir mit zertifizierter Compliance-Expertise, die insbesondere für Unternehmen mit gewachsenen, aber selten vollständig formalisierten Prozessen relevant ist. Unseren Anspruch fassen wir seit jeher in einem Satz zusammen: Ihr Problem behandeln wir wie unser eigenes. Das bedeutet direkte Kommunikation mit der zuständigen Ansprechpartnerin statt anonymem Kanzleibetrieb, gerade bei einer Trennung, die für ein mittelständisches Unternehmen selten Routine ist.

Ihre Vorteile bei überregionaler Beratung

Ein mittelständisches Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung kann sich selten auf einen internen Ansprechpartner für Trennungssituationen verlassen, wir übernehmen diese Rolle von außen, erreichbar unabhängig vom Standort Ihres Unternehmens, oft schon am nächsten Werktag. Das entlastet vor allem in akuten Situationen, etwa nach einer überraschend notwendig gewordenen Kündigung, in denen jede Woche zählt und die Geschäftsführung ohnehin mit dem Tagesgeschäft ausgelastet ist. Gleichzeitig bleibt die Betreuung durchgehend in einer Hand: Sie sprechen während des gesamten Mandats mit demselben Team, unabhängig davon, ob die Verhandlung außergerichtlich, im Rahmen einer Mediation im Arbeitsrecht oder vor dem Arbeitsgericht geführt wird. Wer dennoch einen persönlichen Termin bevorzugt, kann diesen in unseren Büros in Frankfurt oder Darmstadt wahrnehmen. Diese Kombination aus bundesweiter Erreichbarkeit und der Möglichkeit zum persönlichen Gespräch vor Ort unterscheidet unsere Beratung von einer rein digitalen Rechtsberatung ohne festen Kanzleisitz.

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Das sagen
unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Professionelles Trennungsmanagement bezeichnet die strukturierte, rechtlich abgesicherte Begleitung einer Trennung, sei es eine Kündigung, ein Aufhebungsvertrag oder eine Trennung von einer Führungskraft. Im Mittelstand kommt hinzu, dass diese Aufgabe meist ohne eigene Rechtsabteilung bewältigt werden muss, weshalb ein verlässlicher externer Partner besonders wichtig ist.
Ja. Unsere Beratung im Trennungsmanagement ist bundesweit ausgerichtet, die Erstberatung und die meisten Termine finden per Video oder Telefon statt. Ein persönliches Treffen in Frankfurt oder Darmstadt ist zusätzlich möglich, aber keine Voraussetzung.
Bei der Kündigung erklärt eine Seite einseitig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, beim Aufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten einvernehmlich auf die Beendigung und deren Bedingungen. Beide Formen bedürfen nach § 623 BGB der Schriftform, die elektronische Form genügt nicht.
Für eine außerordentliche, fristlose Kündigung gilt zusätzlich eine Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis der Kündigungsgründe nach § 626 Abs. 2 BGB. Beide Fristen sind eng, wir prüfen sie bei jedem Mandat als Erstes. Neben diesen Fristen können je nach Einzelfall weitere Voraussetzungen zu beachten sein, etwa eine erforderliche Betriebsratsanhörung oder bestehender besonderer Kündigungsschutz.
In diesem Fall müssen zwei Ebenen getrennt betrachtet werden: der Anstellungsvertrag als Organmitglied und die Beteiligung als Gesellschafter. Beide Bereiche müssen inhaltlich aufeinander abgestimmt verhandelt werden, damit am Ende eine in sich stimmige Lösung steht statt zweier widersprüchlicher Regelungen.
Nein. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG sind Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer juristischen Person, etwa GmbH-Geschäftsführer, vom allgemeinen Kündigungsschutz ausgenommen. Eine Trennung entscheidet sich hier fast ausschließlich in der Verhandlung, nicht vor dem Arbeitsgericht.
Am erfolgreichem Ende eines Konfliktlösungsverfahren kann im Wege unserer staatlich anerkannten Gütestelle, die einvernehmliche und diskrete Lösung nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als vollstreckbarer Vergleich abgeschlossen werden, ohne dass ein vollständiges, öffentliches Gerichtsverfahren notwendig wird.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen unter anderem davon ab, ob eine außergerichtliche Einigung erreicht wird oder ein gerichtliches Verfahren folgt, da für jede Verfahrensphase eigene Gebühren anfallen können. Alternativ ist eine individuelle Honorarvereinbarung möglich. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfen wir gemeinsam, ob und in welchem Umfang diese die Kosten übernimmt. Konkrete Beträge lassen sich erst nach Kenntnis Ihres Falls seriös benennen, weshalb wir dies im Erstgespräch besprechen.
Ja, bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an. Zusätzlich steht Führungskräften ein kostenloser Warm-up-Talk zur Verfügung, um die Situation unverbindlich einzuordnen, bevor eine Mandatierung entschieden wird.
Wir beraten Sie auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Rumänisch, was bei international ausgerichteten Mittelstandsunternehmen und ausländischen Führungskräften von Vorteil ist.