Compliance als Superpower für Unternehmen!
- Erstgespräch binnen 24h
- Online-Abwicklung
- Top-Bewertungen
- Über 20 Jahre Erfahrung
Mit Compliance einen Mehrwert für Ihr Unternehmen schaffen!
Mit Compliance auf der sicheren Seite!
Aus der Haftung in die Ordnung!
Im hektischen Alltag Ihres Unternehmens warten unzählige Herausforderungen. Kleine und große Fehler passieren unausweichlich. Ohne klar kommunizierte und rechtlich abgesicherte Compliance-Regeln tragen einzelne Führungspositionen die Verantwortung – zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstand und auch der Aufsichtsrat.
Durch die Erstellung und Umsetzung geeigneter Compliance-Maßnahmen sorgen Sie für Klarheit und schützen sich selbst.
Die weitreichenden gesetzlichen Pflichten der Gesellschaftsorgane nach dem GmbHG (§ 35 GmbHG) betreffend den Geschäftsführer und nach dem AktG (§ 78 AktG) für den Vorstand sind neben sorgfältiger Leitungspflicht, die Organisationspflicht, Verkehrssicherungspflicht, Informationspflicht, Überwachungs- und Prüfungspflicht bei Delegation von Aufgaben und die Aufsichtspflicht, dass betriebsbezogene Pflichten eingehalten werden.
An dieser Stell ist die bedeutende Aufgabe des Aufsichtsrats für Compliance nochmal deutlich zu machen, diesem obliegt die Aufsicht, dass Compliance durch die Geschäftsführung sichergestellt ist und daraus folgend die Überwachung der Effektivität des Compliance-Management-Systems.
Kanzlei MANZ unterstützt Sie bei der Einführung eines Compliance-Systems oder bei der Überprüfung des bestehenden Compliance-Systems.
Ein Compliance- System schafft aber nicht nur Rechtssicherheit, sondern durch klar definierte Abläufe und Zuständigkeiten erhöht sich die Produktivität Ihres Unternehmens, Sie erkennen Risiken frühzeitig und können so in einer Krisensituation schneller reagieren.
Als Anwältin für Compliance berät Kanzlei MANZ
Mittelständische Unternehmen und Nonprofit-Organisationen, hier insbesondere Aufsichtsorgane, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer, leitende Angestellte und Führungskräfte, Interne Revision sowie Rechts- und Personalabteilungen.
Fachübergreifendes Denken schafft Rechtssicherheit!
Unsere Leistungen in der Compliance-Beratung verbindet unsere Expertisen aus Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Compliance:
- Beratung und Einführung von Compliance-Managementsystemen (CMS),
- rechtsverbindliche Einführung des CMS in die Arbeitsverträge der Mitarbeiter,
- Entwicklung von Unternehmensleitlinien (Verhaltenskodex), Code of conduct/ Code of ethics,
- Durchführung von Risikoanalyse sowie Erstellung eines Maßnahmenplans,
- Agieren als Compliance-Beauftragte/Compliance-Officers,
- Agieren als Compliance-Helpdesk,
- Erarbeiten von Richtlinien: z.B. Geldwäscherichtlinie, Datenschutzrichtlinie, Geschenkerichtlinie, Mitarbeiterrichtlinien,
- Etablieren von Hinweisgebersysteme, Whisleblowing-Systeme/Whisleblowing-Hotline und Ombudsmann
(Anmerkung Stand Juni 2020: Auch wenn es noch nicht zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht gekommen ist, kann infolge Überschreitens der von der EU vorgegebenen Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2021 die EU-Richtlinie mittlerweile unmittelbar gelten, ohne dass es überhaupt noch einer Umsetzung bedarf) - Compliance-Berichterstattung, Berichterstattung an den Aufsichtsrat
- Durchführung interner Untersuchungen (Internal Investigation)
- Beratung zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen