Kanzlei Manz

Compliance als Superpower für Unternehmen

Compliance als
Superpower für
Unternehmen

Compliance ist keine Frage des „Ob“ mehr, sondern des „Wie“. Unsere Klienten haben erkannt, dass die Beschäftigung mit dem Thema Compliance nicht nur Rechtssicherheit bringt, sondern auch weitere positive Nebeneffekte. Denn zu Beginn steht beim Thema Compliance immer die Identifizierung und Bewertung bestehender Risiken des Unternehmens. Die Beschäftigung mit Compliance führt so zum Austausch und verbessert die Kommunikation im Unternehmen. Die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmenserfolg kann durch Compliance verbessert werden.

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auf der sicheren seite

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Compliance ist Bestandteil jeder guten Unternehmensführung, weil durch die Einhaltung der unternehmensinternen und externen Regelungen in Form von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen, die Unternehmung und deren Verantwortliche, vor Schäden bewahrt werden.

Aufgrund der in den letzten Jahren öffentlich gewordenen Skandale (Kartelle, Korruption, schwarze Kassen, Panama Papers, Sozialversicherungsbetrug, unfaire Arbeits- und Produktionsbedingungen, Kinderarbeit, u.a.m.) und dem damit verbundenen Reputationsverlust der beteiligten Unternehmen, hat das Thema Compliance an Beachtung und somit an Bedeutung gewonnen. Auch die hohen Schadensersatzforderungen der Leitungsorgane ging durch die Presse.

Hinzu kommen ständig neue Gesetze wie z.B. das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder aktuell der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), mit welchem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der EU Whistleblowing-Richtlinie (RL 2019/1937/EU) umsetzen will. (Anm.: Stand Anfang Juni 2022)

Hinzukommt die Diskussion um die Nachhaltigkeit von Unternehmen, die von Kunden, Banken, Investoren erwartet wird.
Kein mittelständisches Unternehmen ist daher heute mehr der Ansicht, dass Compliance nur Großunternehmen und multinationale Konzerne betrifft. Compliance ist daher ein Tool der Unternehmensleitung, das Rechtssicherheit schafft und somit den langfristigen Unternehmenserfolg steigert und gleichzeitig absichert.

Mit Compliance Mehrwert schaffen

Mit Compliance
Mehrwert schaffen

Natürlich ist der Nutzen eines Compliance-Management Systems (CMS) auch an „harten“ Fakten zu messen wie dem Vermeiden einer Kriminalisierung der Verantwortlichen, Vermeidung von Strafen und Bußgelder, Vermeidung von Skandalen und Reputationsverlust des Unternehmens sowie Souveränität in der Krise.

Aus der Haftung in die Ordnung

Aus der Haftung
in die Ordnung

Im hektischen Alltag Ihres Unternehmens warten unzählige Herausforderungen. Kleine und große Fehler passieren unausweichlich. Ohne klar kommunizierte und rechtlich abgesicherte Compliance-Regeln tragen einzelne Führungspositionen die Verantwortung – zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstand und auch der Aufsichtsrat.

Durch die Erstellung und Umsetzung geeigneter Compliance-Maßnahmen sorgen Sie für Klarheit und schützen sich selbst.
Die weitreichenden gesetzlichen Pflichten der Gesellschaftsorgane nach dem GmbHG (§ 35 GmbHG) betreffend den Geschäftsführer und nach dem AktG (§ 78 AktG) für den Vorstand sind neben sorgfältiger Leitungspflicht, die Organisationspflicht, Verkehrssicherungspflicht, Informationspflicht, Überwachungs- und Prüfungspflicht bei Delegation von Aufgaben und die Aufsichtspflicht, dass betriebsbezogene Pflichten eingehalten werden.

An dieser Stell ist die bedeutende Aufgabe des Aufsichtsrats für Compliance nochmal deutlich zu machen, diesem obliegt die Aufsicht, dass Compliance durch die Geschäftsführung sichergestellt ist und daraus folgend die Überwachung der Effektivität des Compliance-Management-Systems.

Kanzlei MANZ unterstützt Sie bei der Einführung eines Compliance-Systems oder bei der Überprüfung des bestehenden Compliance-Systems.

Ein Compliance-System schafft aber nicht nur Rechtssicherheit, sondern durch klar definierte Abläufe und Zuständigkeiten erhöht sich die Produktivität Ihres Unternehmens, Sie erkennen Risiken frühzeitig und können so in einer Krisensituation schneller reagieren.

Zufriedene Mandanten

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Gut beraten durch die Kanzlei Manz

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Mittelständische Unternehmen und Nonprofit-Organisationen, hier insbesondere Aufsichtsorgane, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer, leitende Angestellte und Führungskräfte, interne Revisionen sowie Rechts- und Personalabteilungen.

Fachübergreifendes Denken schafft Rechtssicherheit!

Unsere Leistungen in der Compliance-Beratung verbindet unsere Expertisen aus Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Compliance:

  • Beratung und Einführung von Compliance-Managementsystemen (CMS),
  • rechtsverbindliche Einführung des CMS in die Arbeitsverträge der Mitarbeiter,
  • Entwicklung von Unternehmensleitlinien (Verhaltenskodex), Code of conduct/ Code of ethics,
  • Durchführung von Risikoanalyse sowie Erstellung eines Maßnahmenplans,
  • Agieren als Compliance-Beauftragte/Compliance-Officers,
  • Agieren als Compliance-Helpdesk,
  • Erarbeiten von Richtlinien: z.B. Geldwäscherichtlinie, Datenschutzrichtlinie, Geschenkrichtlinie, Mitarbeiterrichtlinien,
  • Etablieren von Hinweisgebersysteme, Whistleblowing-Systeme/Whistleblowing-Hotline und Ombudsmann
    (Anmerkung Stand Juni 2020: Auch wenn es noch nicht zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht gekommen ist, kann infolge Überschreitens der von der EU vorgegebenen Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2021 die EU-Richtlinie mittlerweile unmittelbar gelten, ohne dass es überhaupt noch einer Umsetzung bedarf)
  • Compliance-Berichterstattung, Berichterstattung an den Aufsichtsrat
  • Durchführung interner Untersuchungen (Internal Investigation)
  • Beratung zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen

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