Stehen Sie vor einem belastenden Arbeitskonflikt, der das Betriebsklima beeinträchtigt oder den Betriebsfrieden gefährdet? Und fragen Sie sich, ob ein langwieriger Rechtsstreit wirklich der effektivste Weg ist?
Mediation im Arbeitsrecht bietet einen strukturierten, schnellen und lösungsorientierten Ausweg aus festgefahrenen Situationen. Anstatt wertvolle Zeit und Ressourcen in kostspielige Gerichtsverfahren zu investieren, entwickeln wir gemeinsam mit allen Beteiligten tragfähige Lösungen, die sowohl rechtliche Aspekte als auch die zwischenmenschliche Ebene berücksichtigen.
Als Master of Mediation und staatlich anerkannte Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bieten wir Ihnen einen entscheidenden Mehrwert: Bei uns erzielte Einigungen sind rechtlich sofort vollstreckbar, ohne Gerichtsverfahren – schnell, diskret und rechtssicher. Damit schaffen wir die Möglichkeit, Konflikte effizient zu lösen und gleichzeitig den Betriebsfrieden zu sichern.
Unsere Erfahrung zeigt: In über 80 % der Fälle führt Mediation zu einer für alle Seiten akzeptablen Einigung – deutlich schneller und kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren. So profitieren Arbeitgeber, Personalabteilungen und Betriebsräte gleichermaßen von einer zukunftsorientierten Konfliktbewältigung, die klare Ergebnisse schafft und das Arbeitsumfeld nachhaltig entlastet.
Dies ist das Herzstück unserer Mediationspraxis. Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat können Unternehmen lahmlegen: Blockierte Betriebsvereinbarungen, festgefahrene Verhandlungen über Arbeitszeitmodelle, Streit über Mitbestimmungsrechte bei Neueinstellungen oder die Einführung von Überwachungssystemen. Wir schaffen einen neutralen Raum, in dem beide Seiten ihre Positionen darlegen können – jenseits der formalen Strukturen von Betriebsratssitzungen oder Einigungsstellen.
Der Vorteil: Anders als in der Einigungsstelle oder vor dem Arbeitsgericht erarbeiten die Parteien selbst die Lösung – mit unserer professionellen Begleitung. Das Ergebnis wird nicht von außen aufgezwungen, sondern gemeinsam getragen.
Umstrukturierungen – seien es Standortverlagerungen, Abteilungsschließungen oder Outsourcing-Prozesse – bergen enormes Konfliktpotenzial. Neben der rechtlichen Komplexität (Interessenausgleich, Sozialplan) geht es um existenzielle Ängste der Belegschaft und wirtschaftlichen Druck auf Seiten der Geschäftsführung. Wir mediieren diese Prozesse und helfen dabei, faire Lösungen zu finden, die alle Beteiligten einbeziehen.
Konflikte in Führungsteams oder auf Geschäftsführungsebene haben weitreichende Folgen für das gesamte Unternehmen. Wenn sich zwei Vorstandsmitglieder über die strategische Ausrichtung zerstreiten oder wenn ein Geschäftsführer mit seinem Führungsteam nicht mehr zusammenarbeitet, leidet die gesamte Organisation. Wir mediieren diese sensiblen Konflikte diskret und professionell.
Kündigungsstreitigkeiten sind emotional belastend und rechtlich komplex. Statt sich in langwierigen Kündigungsschutzprozessen zu verlieren, bietet Mediation die Möglichkeit, schnell zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen. Wir verhandeln Aufhebungsverträge mit fairen Abfindungen, klären Zeugnisfragen oder entwickeln alternative Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen.
Wenn das Verhältnis zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter zerrüttet ist, leidet nicht nur die betroffene Person, sondern das ganze Team. Wir schaffen einen geschützten Raum, in dem beide Seiten ihre Perspektiven darlegen können – ohne die Hierarchie, die sonst alle Gespräche prägt. Ziel ist es, Missverständnisse zu klären, Erwartungen abzugleichen und neue Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln.
Mobbing und Diskriminierung erfordern besonders sensible Herangehensweisen. Wir schaffen einen sicheren Rahmen, in dem Betroffene gehört werden, ohne weitere Verletzungen zu erleiden. Gleichzeitig arbeiten wir mit allen Beteiligten daran, die Ursachen zu verstehen und systemische Veränderungen anzustoßen.
Wenn sich Gesellschafter zerstreiten, betrifft das oft auch die Arbeitsebene: Geschäftsführer sind gleichzeitig Gesellschafter, Mitarbeiter sind an der Gesellschaft beteiligt, oder familiäre Konflikte wirken ins Unternehmen hinein. Wir mediieren diese komplexen Konstellationen unter Berücksichtigung sowohl gesellschaftsrechtlicher als auch arbeitsrechtlicher Aspekte.
Konflikte lassen sich oft vermeiden, wenn rechtzeitig die richtigen Strukturen geschaffen werden. Wir beraten Unternehmen dabei, Konfliktmanagementsysteme zu etablieren, Kommunikationsstrukturen zu verbessern und Führungskräfte im konstruktiven Umgang mit Konflikten zu schulen. Diese präventive Herangehensweise spart nicht nur Kosten, sondern trägt auch zu einem besseren Betriebsklima bei.
In einem vertraulichen Gespräch (persönlich, per Telefon oder Videokonferenz) analysieren wir Ihren Konflikt und prüfen, ob Mediation der richtige Lösungsweg ist. Nicht jeder Konflikt eignet sich für Mediation – manchmal sind rechtliche Schritte notwendig, manchmal reicht ein Coaching. Wir beraten Sie ehrlich und erläutern den Mediationsprozess transparent.
Alle Konfliktparteien kommen in einem strukturierten Verfahren zusammen. Als neutrale Mediatorin leite ich das Gespräch und sorge für einen fairen Austausch. Wir klären die Interessen hinter den Positionen, entwickeln gemeinsam Lösungsoptionen und bewerten diese hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit. Typischerweise benötigen wir 3-5 Sitzungen à 2-3 Stunden.
Die gefundenen Lösungen werden in einer rechtsverbindlichen Vereinbarung festgehalten. Diese kann als Betriebsvereinbarung, als privatrechtlicher Vertrag oder als Prozessvergleich ausgestaltet werden – je nach Situation. Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung und stehen für Nachfragen zur Verfügung, um den nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten.
Manz Rechtsanwälte steht seit 1997 für professionelle Konfliktlösung im Arbeitsrecht. Mit langjähriger Erfahrung in zahlreichen Mediationsverfahren haben wir uns als kompetente Kanzlei für Arbeitsrechtskonflikte etabliert. Unsere Gründerin Regina Manz vereint als Master of Mediation und Fachanwältin für Arbeitsrecht einzigartige Kompetenzen: Sie versteht die rechtlichen Rahmenbedingungen ebenso wie die zwischenmenschlichen Dynamiken in Konflikten.
Diese Doppelqualifikation ist besonders wertvoll, wenn es um komplexe Konstellationen geht – etwa bei Konflikten zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat, wo sowohl Betriebsverfassungsrecht als auch Mediationskompetenz gefragt sind. Wir bieten bundesweite Beratung in deutscher, englischer und türkischer Sprache an, mit Standorten in Frankfurt, Darmstadt, Alsbach und Istanbul.
Das Vertrauen unserer Mandanten basiert auf unserer empathischen Herangehensweise nach dem Motto „Your Problem is my Problem“ und unserer nachweislichen Erfolgsquote bei Mediationsverfahren. Wir arbeiten diskret, professionell und immer mit dem Ziel, tragfähige Lösungen zu finden, die alle Beteiligten mittragen können.
Kosteneffizienz und Zeitersparnis:
Mediation kostet in der Regel nur einen Bruchteil eines Gerichtsverfahrens oder Einigungsstellenverfahrens und führt binnen Wochen statt Monaten zu Ergebnissen. Ein typisches Kündigungsschutzverfahren dauert 6-12 Monate, eine Mediation ist oft in 4-8 Wochen abgeschlossen.
Nachhaltige Lösungen:
Anders als Gerichtsurteile oder Einigungsstellensprüche berücksichtigen Mediationslösungen die individuellen Bedürfnisse aller Beteiligten und werden gemeinsam erarbeitet. Dadurch sind sie in der Praxis tragfähiger und werden tatsächlich umgesetzt.
Vertraulichkeit:
Alles, was in der Mediation besprochen wird, bleibt absolut vertraulich – ein wichtiger Vorteil gegenüber öffentlichen Gerichtsverfahren oder Einigungsstellen, bei denen Protokolle erstellt und Entscheidungen begründet werden müssen.
Erhalt der Arbeitsbeziehung:
Mediation zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zu verbessern oder zumindest eine faire Trennung zu ermöglichen, anstatt die Fronten weiter zu verhärten. Besonders bei Konflikten zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat ist dies entscheidend, da diese Parteien dauerhaft zusammenarbeiten müssen.
Selbstbestimmung:
Die Konfliktparteien entwickeln ihre Lösung selbst – sie wird nicht von außen aufgezwungen. Das erhöht die Akzeptanz und Umsetzungsbereitschaft erheblich.
Die Kosten für eine Mediation sind deutlich geringer als für ein Gerichtsverfahren. Wir berechnen nach Zeitaufwand (Stundensatz) und erstellen Ihnen nach dem Erstgespräch ein individuelles Angebot basierend auf der Komplexität des Falls. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Mediationskosten – wir unterstützen Sie bei der Klärung.
Die meisten Arbeitsrechtsmediationen können innerhalb von 3-5 Sitzungen abgeschlossen werden. Der gesamte Prozess dauert in der Regel 4-8 Wochen, abhängig von der Komplexität des Konflikts und der Verfügbarkeit der Beteiligten. Bei sehr komplexen Fällen (z.B. umfassende Umstrukturierungen mit vielen Beteiligten) kann es auch länger dauern.
Ja, die in der Mediation getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und sind rechtlich bindend. Je nach Situation können wir die Vereinbarung als privatrechtlichen Vertrag, als Betriebsvereinbarung oder als gerichtlichen Vergleich ausgestalten. In allen Fällen ist sie rechtlich durchsetzbar.
Falls keine Einigung erzielt wird, steht Ihnen weiterhin der Rechtsweg offen (Arbeitsgericht, Einigungsstelle). Die in der Mediation gemachten Aussagen sind vertraulich und können nicht in einem späteren Verfahren verwendet werden – Sie gehen also kein Risiko ein. In unserer Praxis führen aber die meisten Mediationen zu einer Einigung.
Ja, auch komplexe Fälle wie Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat bei Betriebsänderungen, Gesellschafterstreitigkeiten mit arbeitsrechtlichem Bezug oder umfassende Umstrukturierungsprozesse können erfolgreich mediiert werden. Unsere Doppelqualifikation (Fachanwältin + Mediatorin) ermöglicht die Bearbeitung auch rechtlich schwieriger Fälle.
Online-Mediationen werden über sichere Videokonferenz-Systeme (typischerweise Zoom) durchgeführt. Alle Beteiligten erhalten vorab technische Unterstützung und Anleitungen. Die Wirksamkeit ist der Präsenzmediation gleichwertig – viele Mandanten schätzen die Flexibilität und Zeitersparnis. Bei sehr konflikthaften Situationen empfehlen wir allerdings Präsenztermine.
Ja, Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Alle Konfliktparteien müssen bereit sein, an dem Prozess teilzunehmen und nach einer Lösung zu suchen. Diese Freiwilligkeit ist eine Grundvoraussetzung für den Erfolg. Wenn eine Partei kategorisch ablehnt, ist Mediation nicht der richtige Weg.
Ja, auch bei bereits anhängigen Verfahren vor dem Arbeitsgericht oder in der Einigungsstelle kann Mediation als Alternative gewählt werden. Das Verfahren wird dann ruhend gestellt, bis die Mediation abgeschlossen ist. Viele Gerichte empfehlen Mediation aktiv als Alternative.
Bei Konflikten mit betriebsverfassungsrechtlichen Aspekten (z.B. Mitbestimmungsrechte) wird der Betriebsrat entsprechend einbezogen. Bei Konflikten zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat ist er natürlich direkte Konfliktpartei. Wir achten darauf, dass alle relevanten Interessenvertreter am Mediationsprozess beteiligt werden und dass Lösungen auch betriebsverfassungsrechtlich tragfähig sind.
Ja, wir beraten Unternehmen gerne bei der Etablierung von Konfliktmanagementsystemen und führen präventive Mediationen durch, bevor sich Spannungen zu handfesten Konflikten entwickeln. Beispielsweise begleiten wir Change-Prozesse mediativ von Anfang an oder schulen interne Ansprechpartner im konstruktiven Konfliktmanagement. Diese Investition zahlt sich in der Regel vielfach aus.