Auto-Anspruch? Mietwagen nach Unfall bekommen

Alsbach-Hähnlein – Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Geschädigte eines Unfalls Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder einen Mietwagen. Die Anmietung eines Mietwagens während der unfallbedingten Reparaturdauer oder für die notwendige Dauer der Ersatzbeschaffung bei einem Totalschaden stellt eine Form der tatsächlichen Wiederherstellung des Zustandes dar, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpfichtende Umstand bzw. das Unfallgeschehen nicht eingetreten wäre. Was die Geschädigten meistens nicht beachten, dass die Schadensminderungspflicht des Geschädigten in solchen Fällen in besonderem Maße gilt. Die gegnerische KfzHaftpflichtversicherung unterbreitet dem Geschädigten ein günstiges Mietwagenangebot. Spätestens an der Stelle ist Vorsicht geboten. Der BGH hat entschieden, dass auch das Angebot des gegnerischen Haftpflichtversicherers, eine günstige Anmietmöglichkeit zu vermitteln, beachtlich sein kann (vgl. Urt. V. 26.04.2016, Az. VI ZR 563/15).

Weitere Infos: Anwaltssozietät Manz, Schmidt-Brücken, Laumann, Akazienweg 2, Alsbach- Hähnlein, (06257) 50470, www.kanzlei-manz.com

Teilen

Inhalt

Weitere Beiträge

Betriebsbedingte Kündigung leitende Angestellte unterliegen besonderen rechtlichen Regelungen. Während der Kündigungsschutz eingeschränkt ist, bestehen oft...
Leitende Angestellte erhalten oft höhere Abfindungen als andere Arbeitnehmer aufgrund ihrer exponierten Position, höheren Gehälter...
Das Mutterschutzgesetz (§ 17 MuSchG) verbietet verhaltensbedingte Kündigungen während der Schwangerschaft grundsätzlich vollständig. Selbst schwere...