Betriebliche Übung – Wann können Arbeitnehmer von Arbeitgebern Urlaubsgeld fordern?

Grundsätzlich besteht neben dem Anspruch auf Urlaubsentgelt kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld. Hierzu bedarf es einer besonderen Rechtsgrundlage, die sich beispielsweise in Tarifverträgen oder in Arbeitsverträgen finden kann. Ist das Urlaubsgeld weder im Tarifvertrag noch im Arbeitsvertrag geregelt und zahlt der Arbeitgeber mehrmals und freiwillig Urlaubsgeld an seine Mitarbeiter, so kann Anspruch auf Urlaubsgeld durch sog. „betriebliche Übung“ entstehen, sodass dieses vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlt werden muss.

Un­ter ei­ner be­trieb­li­chen Übung ver­steht man die mehrmalige Wie­der­ho­lung be­stimm­ter Ver­hal­tens­wei­sen des Ar­beit­ge­bers, auf­grund de­ren die Ar­beit­neh­mer dar­auf ver­trau­en können, dass ih­nen ei­ne be­stimm­te Leistung, z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld auf Dau­er gewährt wer­den soll.

Der Arbeitgeber kann jedoch das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern.

Kanzlei Manz prüft gerne in Ihrem Fall, ob Sie Anspruch auf Sonderzahlungen haben.

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