Ein Aufhebungsvertrag, den ein Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber geschlossen haben, ist rechtlich nicht bindend, wenn der Arbeitgeber gegen das Gebot des fairen Verhandelns verstoßen hat (BAG, Urt. v. 07.02.2019 – 6 AZR 75/18) Sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, bei welchem die Don’ts überwiegen, ist der Vertrag nicht bindend und das Arbeitsverhältnis besteht im Ergebnis fort.
Dos
- Der Aufhebungsvertrag wurde am Arbeitsplatz geschlossen.
- Kein Hausbesuch
- Ankündigung vorab
- Entwurf vorab
- Ab konkreten Entwurf Bedenkzeit von mind. 3 Tagen
- Frage nach Wunsch zur Hinzuziehung einer Vertrauensperson
Don’ts
- Er wurde nicht am Arbeitsplatz geschlossen.
- Hausbesuch
- Überrumplung
- Sofort
- Es gab keine Bedenkzeit von mind. 3 Tagen
- Keine Hinzuziehung einer Vertrauensperson
Bei Fragen im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen beraten wir Sie gerne und vertreten Sie natürlich in den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber!