Dos und Don’ts beim Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag, den ein Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber geschlossen haben, ist rechtlich nicht bindend, wenn der Arbeitgeber gegen das Gebot des fairen Verhandelns verstoßen hat (BAG, Urt. v. 07.02.2019 – 6 AZR 75/18) Sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, bei welchem die Don’ts überwiegen, ist der Vertrag nicht bindend und das Arbeitsverhältnis besteht im Ergebnis fort.

Dos

  • Der Aufhebungsvertrag wurde am Arbeitsplatz geschlossen.
  • Kein Hausbesuch
  • Ankündigung vorab
  • Entwurf vorab
  • Ab konkreten Entwurf Bedenkzeit von mind. 3 Tagen
  • Frage nach Wunsch zur Hinzuziehung einer Vertrauensperson

Don’ts

  • Er wurde nicht am Arbeitsplatz geschlossen.
  • Hausbesuch
  • Überrumplung
  • Sofort
  • Es gab keine Bedenkzeit von mind. 3 Tagen
  • Keine Hinzuziehung einer Vertrauensperson

Bei Fragen im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen beraten wir Sie gerne und vertreten Sie natürlich in den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber!

Teilen

Inhalt

Weitere Beiträge

Die Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfordert einen wichtigen Grund wie grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit. Strenge rechtliche...
Schlechte Führung rechtfertigt selten eine Kündigung – nur konkrete, nachweisbare Pflichtverletzungen zählen. Dokumentation, Abmahnungen und...
Außerordentliche Kündigungen befristeter Arbeitsverträge sind nach § 626 BGB möglich, jedoch unterliegen sie strengeren Abwägungsmaßstäben....