Entfristungsklage und Abfindung: Ihre Rechte bei befristeten Arbeitsverträgen

Das Wichtigste im Überblick

Die Entfristungsklage: Grundlagen und rechtliche Einordnung

Befristete Arbeitsverträge sind in der deutschen Arbeitswelt weit verbreitet, doch längst nicht alle sind rechtlich wirksam. Wenn Ihr befristeter Arbeitsvertrag zu Ende geht, Sie aber glauben, dass die Befristung unwirksam ist, können Sie mit einer Entfristungsklage Ihre Rechte geltend machen. Diese besondere Form der arbeitsgerichtlichen Klage bietet Ihnen die Möglichkeit, die Fortsetzung Ihres Arbeitsverhältnisses zu erreichen – oder zumindest eine angemessene Abfindung auszuhandeln.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Voraussetzungen für wirksame Befristungen sehr streng. Ein Arbeitsvertrag kann nur dann wirksam befristet werden, wenn entweder ein sachlicher Grund vorliegt oder es sich um eine sachgrundlose Befristung handelt, die bestimmte zeitliche und personelle Grenzen einhält. Verstößt die Befristung gegen diese gesetzlichen Vorgaben, ist sie unwirksam – und Ihr Arbeitsverhältnis besteht unbefristet fort.

Die Entfristungsklage unterscheidet sich grundlegend von einer klassischen Kündigungsschutzklage. Während bei der Kündigungsschutzklage die Wirksamkeit einer Kündigung überprüft wird, geht es bei der Entfristungsklage um die Frage, ob eine Befristung rechtlich zulässig war. Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Erfolgsaussichten und die möglichen Verhandlungsergebnisse.

Die Drei-Wochen-Frist: Timing ist entscheidend

Die wichtigste Regel bei der Entfristungsklage: Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags Klage erheben. Die Frist kann nicht verlängert werden; bei unverschuldeter Versäumung ist jedoch eine nachträgliche Klagezulassung nach § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 5 KSchG möglich.

Diese strenge Fristbindung macht die schnelle rechtliche Beratung so wichtig. Anders als bei einer Kündigung, wo Sie oft schon vor dem eigentlichen Beendigungstermin wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis enden soll, erfahren Sie bei befristeten Verträgen manchmal erst kurz vor Vertragsende, dass keine Verlängerung erfolgen wird. Gerade in diesen Situationen ist schnelles Handeln gefragt.

Die Frist beginnt nicht mit der Mitteilung des Arbeitgebers über die Nicht-Verlängerung, sondern mit dem tatsächlichen Ablauf der vereinbarten Befristung. Fällt dieses Datum auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich das Fristende gemäß § 193 BGB auf den nächsten Werktag.

Die Rolle der Abfindung bei Entfristungsklagen

Abfindung trotz fehlendem Kündigungsschutz

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass Abfindungen nur bei Kündigungen möglich sind. Tatsächlich können auch bei Entfristungsklagen attraktive Abfindungslösungen erreicht werden. Der Grund liegt in der besonderen Verhandlungsposition: Wenn eine Befristung unwirksam ist, besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet fort. Der Arbeitgeber steht dann vor der Situation, einen unbefristet beschäftigten Mitarbeiter zu haben, den er eigentlich nicht dauerhaft beschäftigen wollte.

Diese Situation schafft für beide Seiten Verhandlungsspielraum. Sie erhalten die Sicherheit eines unbefristeten Arbeitsplatzes oder eine angemessene Abfindung, der Arbeitgeber kann sich von einem Mitarbeiter trennen, den er nicht dauerhaft beschäftigen möchte. Häufig sind Arbeitgeber bereit, attraktive Abfindungen zu zahlen, um eine unbefristete Weiterbeschäftigung zu vermeiden.

Höhe der Abfindung bei Entfristungsklagen

Die Höhe der Abfindung bei Entfristungsklagen orientiert sich an verschiedenen Faktoren. Anders als bei Kündigungsschutzverfahren gibt es hier keine gesetzlichen Richtwerte, was größere Verhandlungsspielräume eröffnet. Entscheidende Faktoren sind die Dauer der bereits geleisteten Beschäftigung, die Erfolgsaussichten der Entfristungsklage, Ihr Alter und Ihre Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt sowie die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers.

In der Praxis werden bei Entfristungsklagen oft Abfindungen zwischen einem viertel und einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigungsdauer vereinbart. Bei besonderen Umständen – etwa sehr guten Erfolgsaussichten der Klage oder schwieriger Vermittelbarkeit – können auch höhere Beträge erreicht werden. Wichtig ist, dass die Verhandlung professionell geführt wird und alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

Vorteile und Nachteile einer Abfindungslösung bei Entfristungsklagen

Vorteile der Abfindung gegenüber Weiterbeschäftigung

Sofortige finanzielle Sicherheit: Eine Abfindung verschafft Ihnen unmittelbare finanzielle Mittel, die Ihnen bei der beruflichen Neuorientierung helfen. Anders als das monatliche Gehalt erhalten Sie eine größere Summe auf einmal, die strategisch für Weiterbildung, Existenzgründung oder Überbrückung verwendet werden kann.

Vermeidung belasteter Arbeitsatmosphäre: Nach einer Entfristungsklage ist das Arbeitsklima oft nachhaltig gestört. Eine Abfindungslösung ermöglicht einen sauberen Schnitt ohne die psychische Belastung, in einem Umfeld arbeiten zu müssen, wo Sie nicht erwünscht sind. Dies schont Ihre Gesundheit und Motivation.

Flexibilität bei der Jobsuche: Mit einer Abfindung im Rücken können Sie sich Zeit für eine sorgfältige Jobsuche nehmen, ohne unter Zeitdruck bessere Angebote abzulehnen. Sie können sich gezielt auf Positionen bewerben, die wirklich zu Ihren Karrierezielen passen.

Steuerliche Vorteile: Abfindungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach der Fünftelregelung besteuert werden, was zu einer deutlich niedrigeren Steuerlast führt als die Versteuerung als normales Gehalt über mehrere Jahre.

Keine Kündigung nach Weiterbeschäftigung: Auch bei erfolgreicher Entfristungsklage kann der Arbeitgeber Sie nach den normalen Kündigungsregeln wieder entlassen. Eine Abfindung schützt vor diesem Risiko und gibt Ihnen langfristige Planungssicherheit.

Verhandlungsspielraum: Bei Abfindungsverhandlungen können oft bessere Konditionen als die gesetzlichen Mindeststandards erreicht werden, etwa bei Zeugnisformulierungen, Freistellungen oder der Höhe der Abfindung selbst.

Nachteile der Abfindungslösung

Verlust des sicheren Arbeitsplatzes: Der größte Nachteil ist der Verzicht auf einen unbefristeten Arbeitsplatz. In unsicheren wirtschaftlichen Zeiten kann dies ein erhebliches Risiko darstellen, besonders wenn die Jobsuche länger dauert als erwartet.

Einmaliger Geldbetrag statt dauerhafter Einkommen: Eine Abfindung ist schnell aufgebraucht, während ein unbefristeter Arbeitsplatz langfristige finanzielle Sicherheit bietet. Bei längerer Arbeitslosigkeit kann sich die anfangs attraktive Abfindung als unzureichend erweisen.

Verlust von Sozialleistungen: Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses verlieren Sie den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und andere Benefits. Diese „versteckten Kosten“ können den Wert der Abfindung erheblich mindern.

Karriereunterbrechung: Eine Abfindungslösung bedeutet zwangsläufig eine Unterbrechung Ihres Karrierewegs. Dies kann sich negativ auf Ihre berufliche Entwicklung auswirken und Lücken im Lebenslauf schaffen.

Risiko der Arbeitslosigkeit: Trotz Abfindung sind Sie zunächst arbeitslos und müssen sich um neue Beschäftigung bemühen. Der Arbeitsmarkt kann sich zwischenzeitlich verschlechtern oder Ihre Branche kann von Krisen betroffen sein.

Mögliche Sperrzeit bei Arbeitslosengeld: Obwohl bei Entfristungsabfindungen normalerweise keine Sperrzeit eintritt, können in Einzelfällen dennoch Probleme mit der Arbeitsagentur entstehen, die zu verzögertem oder gekürztem Arbeitslosengeld führen.

Entscheidungshilfe: Abfindung oder Weiterbeschäftigung?

Für eine Abfindung spricht:

  • Bereits bestehende Jobaussichten oder konkrete Angebote
  • Belastetes Verhältnis zum Arbeitgeber oder Vorgesetzten
  • Wunsch nach beruflicher Neuorientierung oder Selbstständigkeit
  • Finanzielle Rücklagen für Überbrückungszeit vorhanden
  • Gute Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt aufgrund Qualifikation/Alter

Für Weiterbeschäftigung spricht:

  • Unsichere Arbeitsmarktlage in Ihrer Branche/Region
  • Wenige alternative Beschäftigungsmöglichkeiten
  • Finanzielle Verpflichtungen (Kredite, Familie) erfordern sicheres Einkommen
  • Gutes Verhältnis zu Kollegen und direkten Vorgesetzten
  • Karrierechancen und Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen

Strategische Überlegungen zur Abfindungshöhe

Mindestablfindung kalkulieren: Berechnen Sie, welche Abfindung Sie mindestens benötigen, um Ihre laufenden Kosten für einen realistischen Jobsuchzeitraum zu decken. Berücksichtigen Sie dabei auch den Verlust von Arbeitgeber-Benefits.

Opportunitätskosten bewerten: Vergleichen Sie die angebotene Abfindung mit dem Wert der entgangenen Gehälter bei Weiterbeschäftigung. Berücksichtigen Sie dabei realistische Annahmen über Ihre voraussichtliche weitere Beschäftigungsdauer im Unternehmen.

Steueroptimierung nutzen: Prüfen Sie, ob durch geschickte Gestaltung der Abfindungsvereinbarung (Zahlungszeitpunkt, Verteilung über mehrere Jahre) steuerliche Vorteile realisiert werden können.

Zusätzliche Vereinbarungen verhandeln: Eine Abfindung kann durch zusätzliche Leistungen wie Outplacement-Beratung, Übernahme von Weiterbildungskosten oder besonders positive Zeugnisformulierungen wertvoller werden.

Die Entscheidung zwischen Abfindung und Weiterbeschäftigung ist hochindividuell und sollte alle persönlichen, beruflichen und finanziellen Aspekte berücksichtigen. Eine erfahrene rechtliche Beratung hilft dabei, die für Sie optimale Lösung zu finden.

Praktische Tipps für Betroffene

Dokumentation und Beweissicherung

Beginnen Sie frühzeitig mit der Dokumentation Ihrer Arbeitsrealität. Führen Sie ein Tätigkeitstagebuch, das zeigt, welche Aufgaben Sie tatsächlich ausführen. Bei Vertretungsbefristungen dokumentieren Sie, in welchem Umfang die zu vertretende Person tatsächlich abwesend ist oder zurückgekehrt ist. Sammeln Sie E-Mails, Arbeitsanweisungen und andere Unterlagen, die belegen, dass Ihre Tätigkeit über den ursprünglich vereinbarten Befristungsgrund hinausgeht.

Besonders wichtig ist die Dokumentation bei Befristungsketten. Notieren Sie sich alle Verlängerungen mit Begründungen und beobachten Sie, ob sich die Begründungen ändern oder ob dieselben Gründe wiederholt verwendet werden. Screenshots von Stellenausschreibungen können ebenfalls relevant sein, wenn Ihr Arbeitgeber parallel zur Ihrer befristeten Beschäftigung unbefristete Stellen für ähnliche Tätigkeiten ausschreibt.

Rechtzeitige Beratung suchen

Warten Sie nicht bis zum Ende Ihres befristeten Vertrags, sondern suchen Sie bereits einige Monate vorher rechtliche Beratung. Eine gründliche rechtliche Prüfung Ihrer Befristung benötigt Zeit, und Sie können so rechtzeitig Ihre Optionen klären. Möglicherweise lässt sich bereits im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung finden, wenn deutlich wird, dass die Befristung rechtlich angreifbar ist.

Eine frühzeitige Beratung ermöglicht es auch, die Erfolgsaussichten einer Entfristungsklage realistisch einzuschätzen. Nicht jede Befristung, die formal fehlerhaft erscheint, führt auch zu einer erfolgreichen Klage. Die Rechtsprechung zur Befristung ist komplex und entwickelt sich stetig weiter. Eine erfahrene Arbeitsrechtskanzlei kann Ihnen eine realistische Einschätzung geben und gegebenenfalls alternative Strategien aufzeigen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, Sie können auch nach Vertragsende noch klagen, müssen aber die Drei-Wochen-Frist ab dem vereinbarten Vertragsende beachten. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Klage nicht mehr möglich.

Die Frist kann nicht verlängert werden; bei unverschuldeter Versäumung ist jedoch eine nachträgliche Klagezulassung nach § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 5 KSchG möglich. Nur in absoluten Ausnahmefällen bei unverschuldeter Fristversäumung gibt es Wiedereinsetzungsmöglichkeiten.

Nach Ablauf des befristeten Vertrags besteht zunächst grundsätzlich keine Arbeitspflicht. Bei erstinstanzlichem Obsiegen im Befristungs-/Bedingungskontrollverfahren kommt ein Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss in Betracht.

Ja, gerade Befristungsketten sind oft angreifbar. Hier prüft das Gericht besonders streng, ob die Befristungsgründe durchgängig vorgelegen haben und ob kein Missbrauch vorliegt.

Bei der Entfristungsklage geht es um die Frage, ob eine Befristung wirksam war. Bei der Kündigungsschutzklage wird die Wirksamkeit einer Kündigung überprüft. Die Fristen und Verfahrensregeln unterscheiden sich erheblich.

Ja, nach Ende des befristeten Vertrags können Sie Arbeitslosengeld beantragen, auch wenn das Entfristungsverfahren noch läuft. Eine erfolgreiche Entfristungsklage kann dazu führen, dass das gezahlte Arbeitslosengeld ganz oder teilweise zu erstatten ist, weil für den gleichen Zeitraum Annahmeverzugslohn geschuldet wird; die konkrete Anrechnung erfolgt im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Agentur für Arbeit.

Grundsätzlich ja, aber es gelten dann die normalen Kündigungsschutzbestimmungen. Der Arbeitgeber muss sich an die Kündigungsfristen halten und bei anwendbarem Kündigungsschutzgesetz einen Kündigungsgrund haben.

Das hängt vom Einzelfall ab. Auch bei kurzer Beschäftigungszeit kann eine Entfristungsklage sinnvoll sein, besonders wenn gute Erfolgsaussichten bestehen oder eine Abfindung ausgehandelt werden kann.

Sie haben weiterhin Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Die Klageerhebung darf sich nicht negativ auf die Zeugnisbewertung auswirken. Bei Bedarf kann das Zeugnis auch gerichtlich durchgesetzt werden.

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