Schulterblick ja! Mithaften bei Unfällen möglich

Alsbach-Hähnlein – Im Straßenverkehr ist man Gefahren ausgesetzt.

Oftmals ist man auch unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, so denken viele und meinen sie seien im Recht. Aufgrund der Komplexität der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe notwendig. Fast bei jedem Verkehrsunfall stellt sich die Schuldfrage und es entsteht die Problematik bzgl. der Haftungsquotierung. So erließ das Kammergericht Berlin einen Beschluss, wonach der Linksabbieger im Falle der Kollision mit einem Überholer nachweisen muss, dass und weshalb er ein Überholen des Nachfolgenden habe ausschließen können. Bloßes korrektes Einordnen und Zeichengeben befreie nicht von der zweiten Rückschau. Beginnt der Linksabbieger mit dem Abbiegevorgang ohne zweite Rückschau und ohne das weitere Verhalten des Nachfolgenden abzuwarten, käme seine Mithaftung nach einer Quote von 1/3 in Betracht (vgl. Beschluss v. 6.2.2008, KG Berlin, Az. 12 U 115/07).

Weitere Infos: Anwaltssozietät Manz, Schmidt-Brücken, Laumann, Akazienweg 2, Alsbach- Hähnlein, (06257) 50470, www.kanzlei-manz.com

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