Weihnachtsfeier – muss ich da hin?

Die Weihnachtszeit ist endlich da! Alle freuen sich auf Geschenke. In vielen Unternehmen und Betrieben hat eine große Weihnachtsfeier mit Arbeitskollegen Tradition. Doch nicht jeder Arbeitnehmer will aus verschiedenen Gründen mitfeiern.

Diejenigen fragen sich dann, ob sie zur Teilnahme an einer Weihnachtsfeier verpflichtet sind? In Arbeitsverträgen finden sich in der Regel diesbezüglich keine Bestimmungen. Arbeitsvertraglich ist der Arbeitnehmer nur verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Die Teilnahme an einer Weihnachtsfeier hat jedoch mit der Arbeitspflicht nichts zu tun.

Also, wer nicht mitfeiern möchte, kann zu Hause bleiben, sofern die Weihnachtsfeier nicht in die reguläre Arbeitszeit fällt und der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen kann. Ist die Erbringung der Arbeitsleistung jedoch nicht möglich, etwa aufgrund der Abwesenheit der Kollegen und kann dem Arbeitnehmer keine andere zumutbare Arbeit zugewiesen werden, so darf er zu Hause bleiben.

Im Gegensatz zur Teilnahmepflicht besteht jedoch grundsätzlich aufgrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes ein Teilnahmerecht der Arbeitnehmer.

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