Kanzlei Manz

„Anwaltshilfe gerechtfertigt“ Wann der Jurist bei einem Verkehrsunfall unterstützt

Jedenfalls sind Verkehrsunfälle unangenehm, zeitaufwendig und stellen für den Geschädigten in der Regel eine nervenraubende Angelegenheit dar, sagt Rechtsanwältin Regina Manz.

Der Geschädigte will sich mit der Unfallschadensregulierung selbst nicht beschäftigen und kann das aufgrund der fehlenden Rechtskenntnisse in der Regel auch nicht. Dabei stellt sich die Frage, ob der Geschädigte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen kann. „Die Antwort lautet ja!“, sagt Manz. Als Geschädigter hat man Anspruch auf Ersatz der bei der Schadensregulierung entstehenden Kosten. Aufgrund der Komplexität der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gerechtfertigt. Zu beachten ist allerdings, dass der Geschädigte bei sogenannten Bagatellschäden bis zu 500 Euro selbst aktiv sein oder selbst das erste Schreiben an die gegnerische Haftpflichtversicherung richten muss.

Der Geschädigte kann auch eine sogenannte Unkostenpauschale zwischen 20 und 30 Euro verlangen. Zudem fallen noch weitere Schadenspositionen an, die von dem Unfallgegner erstattet werden müssen. Hierzu gehören insbesondere die Reparaturkosten, gegebenenfalls die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer, Schmerzensgeld bei Personenschäden, Heilbehandlungskosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung. Jedenfalls hat der Geschädigte auch an seine Schadensminderungspflicht zu denken.

Weitere Infos: Anwaltssozietät Manz, Schmidt-Brücken, Laumann, Akazienweg 2, Alsbach- Hähnlein, (06257) 50470, www.kanzlei-manz.com

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