Wer bezahlt? Apropos Verbringungskosten

Alsbach-Hähnlein / Darmstadt im März 2019

Was, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die von einem Sachverständigen erstellte Schadensberechnung nicht akzeptiert?

Wenn die tatsächliche Abrechnung des gegnerischen Haftpflichtversicherers von der im Gutachten angegebenen Berechnung zum Nachteil des Geschädigten abweicht. Haftpflichtversicherungen tricksen gerade dann, wenn der Geschädigte anwaltlich nicht vertreten wird. Logisch, in der Regel kennt sich der Geschädigte mit der Materie nicht aus.

Apropos Verbringungskosten: Das sind jene Kosten, die entstehen, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug bei der Reparatur in eine Lackiererei oder einen Karosseriebetrieb muss. Sie sind auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig, soweit sie im Gutachten eines anerkannten Sachverständigen berücksichtigt wurden und nach örtlichen Gepflogenheiten auch bei einer Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt angefallen wären (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.03.12 1U108/11; OLG Hamm, Urt. v. 30.10.12 I9U 5/12).

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