Kanzlei Manz

Mit Tricks Schadensersatz bei Haftpflichtfall

Alsbach-Hähnlein / Darmstadt im April 2019

In der Regel will die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die von einem Sachverständigen erstellte Schadensberechnung nicht akzeptieren.

Die tatsächliche Abrechnung des gegnerischen Haftpflichtversicherers weicht öfter von der im Gutachten angegebenen Berechnung zu Ungunsten des Geschädigten ab. Die Haftpflichtversicherungen „tricksen“ gerade dann, wenn der Geschädigte anwaltlich nicht vertreten wird. Zu dem erforderlichen Geldbetrag im Sinne von §249 Abs.2 Satz1 BGB gehören bei fiktiver Abrechnung grundsätzlich auch die UPE-Aufschläge, wenn sie nach den örtlichen Gepflogenheiten bei einer Reparatur angefallen wären. Dies könnte nur dann nicht gelten, wenn dem Geschädigten ein Referenzbetrieb genannt werden würde, der für ihn zugänglich und erreichbar wäre und eine sach- und fachgerechte Reparatur anbieten würde, welche dem Standard einer markengebundenen Fachwerkstatt entsprechen würde, ohne einen solchen Aufschlag zu erheben (vgl. BGH (Ur- teil v. 25.09.2018 – VI ZR 65/18).

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