Kanzlei Manz

ARBEITSRECHT – Keine Panik bei Betriebsübergang!

Wann gibt es Weihnachtsgeld?

Alsbach-Hähnlein. Zum Jahresende freuen sich viele über das Weihnachtsgeld. Fraglich ist allerdings, ob ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht? Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich geregelt. Hierzu bedarf es einer besonderen Rechtsgrundlage, die sich beispielsweise in Tarifverträgen oder in Arbeitsverträgen finden kann.

Ist das Weihnachtsgeld weder im Tarifvertrag noch im Arbeitsvertrag geregelt und zahlt der Arbeitgeber mehrmals und freiwillig Weihnachtsgeld an seine Mitarbeiter, so kann Anspruch darauf durch sog. „betriebliche Übung“ entstehen, sodass dieses vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlt werden muss.

Unter einer betrieblichen Übung versteht man die mehrmalige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aufgrund deren die Arbeitnehmer darauf vertrauen können, dass ihnen eine bestimmte Leistung, etwa Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, auf Dauer gewährt werden soll. Der Arbeitgeber kann das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern.

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