Flexibles Arbeiten im Home Office

In der modernen Arbeitswelt spielt die Vereinbarkeit von Privatem und Beruf eine immer größere Rolle. Das führt dazu, dass immer mehr Arbeitnehmer einen Teil ihrer Arbeit in den eigenen vier Wänden leisten. Damit kein Streit entsteht, sollte Einiges in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geregelt werden:

Voraussetzungen: Bei Vereinbarung von festen Home-Offices-Tagen, muss klar sein, unter welchen Voraussetzungen vom festgelegten Tag abgewichen werden kann. Bei spontaner Home-Office-Arbeit ist zu regeln, ob eine Mitteilung des Arbeitnehmers ausreicht oder eine Genehmigung erforderlich ist.

Arbeitsschutz

Arbeit am heimischen Küchentisch auf einem wackeligen Hocker darf ein Arbeitgeber nicht genehmigen.

Arbeitszeit

Es kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer die Zeiten selbst dokumentiert und regelmäßig vorlegt.

Arbeitsmittel

Bei spontaner und unregelmäßiger Home-Office-Arbeit, werden die Arbeitsmittel ausreichen, die der Arbeitgeber ohnehin zur Verfügung stellt (Laptop, Smartphone). Bei regelmäßiger Home-Office-Arbeit könnten weitere Arbeitsmittel nötig werden. Deren Überlassung und eventuelle Privatnutzung sollten geregelt werden.

Kostenerstattungen

Ein Arbeitnehmer der eigene Räume zur Erfüllung seiner Arbeitspflicht nutzt, hat einen Anspruch auf Aufwendungsersatz (§ 670 BGB) gegenüber dem Arbeitgeber. Es muss geklärt werden, welche Kosten der Arbeitgeber in welcher Höhe erstattet (ggf. Pauschale). Bei gelegentlicher Home-Office-Arbeit sollte vereinbart werden, dass kein Anspruch besteht.

Betriebsgeheimnisse

Es kann vereinbart werden, dass sensible Unterlagen nicht oder nur mit Zustimmung ins Home-Office mitgenommen werden dürfen. Zudem sollte der Arbeitnehmer dazu verpflichtet sein, Unterlagen vor Einsicht durch im Haus wohnende Personen zu schützen.

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