Auto-Anspruch? Mietwagen nach Unfall bekommen

Alsbach-Hähnlein – Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Geschädigte eines Unfalls Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder einen Mietwagen. Die Anmietung eines Mietwagens während der unfallbedingten Reparaturdauer oder für die notwendige Dauer der Ersatzbeschaffung bei einem Totalschaden stellt eine Form der tatsächlichen Wiederherstellung des Zustandes dar, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpfichtende Umstand bzw. das Unfallgeschehen nicht eingetreten wäre. Was die Geschädigten meistens nicht beachten, dass die Schadensminderungspflicht des Geschädigten in solchen Fällen in besonderem Maße gilt. Die gegnerische KfzHaftpflichtversicherung unterbreitet dem Geschädigten ein günstiges Mietwagenangebot. Spätestens an der Stelle ist Vorsicht geboten. Der BGH hat entschieden, dass auch das Angebot des gegnerischen Haftpflichtversicherers, eine günstige Anmietmöglichkeit zu vermitteln, beachtlich sein kann (vgl. Urt. V. 26.04.2016, Az. VI ZR 563/15).

Weitere Infos: Anwaltssozietät Manz, Schmidt-Brücken, Laumann, Akazienweg 2, Alsbach- Hähnlein, (06257) 50470, www.kanzlei-manz.com

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