Kanzlei Manz

Auto kaputt? Mietwagen darf nicht zu teuer sein

Alsbach-Hähnlein / Darmstadt. Alsbach-Hähnlein.

Geschädigten stehen im Falle eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls Mietwagenkosten nach dem Normaltarif zu. Die Anmietung eines Mietwagens während der Reparatur oder für die Dauer der Ersatzbeschaffung bei einem Totalschaden stellt eine Form der Wiederherstellung des Zustands dar, der bestehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Die Schadensminderungspflicht des Geschädigten gilt in solchen Fällen in besonderem Maße. Liegt der Mietwagenpreis über dem Normaltarif, so hat der Geschädigte zu beweisen, dass es tatsächlich erforderlich war, den Mietwagen zu einem höheren Unfallersatzwagentarif auszuwählen. Bietet jedoch der Mietwagenunternehmer einen besonderen für Unfallersatzfahrzeuge entwickelten Tarif an, der über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht daher die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht den vollen Tarif erstattet, so muss er den Mieter darüber aufklären (vgl. BGH Urt. V. 25.03.2009, XII ZR 117/07).

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