Kanzlei Manz

Darf man während Krankheit gekündigt werden

Darf man während Krankheit gekündigt werden? – Ein Ratgeber für Arbeitnehmer

Die Frage, ob man während der Krankheit gekündigt werden kann, beschäftigt viele Arbeitnehmer. In diesem Artikel klären wir für Sie die rechtlichen Grundlagen und zeigen Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitnehmer haben. Die Kanzlei Manz ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Rechtliche Grundlagen: Kündigungsschutz während der Krankheit

Krankheit bietet für Arbeitnehmer keinen Schutz vor einer Kündigung. Auch während der Krankheit kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Exakt muss es heißen, dass einem Arbeitnehmer, der im Krankenstand ist, eine Kündigung zugestellt werden kann, ob diese dann allerdings wirksam ist, bedarf einer sorgfältigen Prüfung. In Deutschland gibt es bestimmte Regeln und Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, damit eine Kündigung wirksam ist. So schützt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern vor ungerechtfertigten Kündigungen. Während der Probezeit oder bei Kleinbetrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern gelten diese Regelungen nicht. Sind Sie unsicher, ob Sie unter das Kündigungsschutzgesetz fallen? Unsere Experten der Kanzlei Manz helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren individuellen Fall.

Unterschiede zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung wegen Krankheit?

Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung der gesetzlichen, vertraglich oder tarifvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich. Dabei muss der Arbeitgeber jedoch ein berechtigtes Interesse nachweisen, wie z. B. eine lang andauernde oder häufige Erkrankung, die die betrieblichen Abläufe stark beeinträchtigt. Eine außerordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung. Hier muss ein wichtiger Grund vorliegen, der den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, wie beispielsweise die Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung oder der Verdacht auf eine vorgetäuschte Erkrankung. Beide Arten der Kündigung sind jedoch grundsätzlich zulässig – sowohl ordentlich als auch außerordentlich. Die Kanzlei Manz unterstützt Sie bei der Prüfung einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung und berät Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Krankheitsbedingte Kündigung: Wann ist sie zulässig?

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist grundsätzlich zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Arbeitsunfähigkeit führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
  • Eine negative Gesundheitsprognose liegt vor, d. h. es ist nicht absehbar, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig wird
  • Die Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fällt zugunsten des Arbeitgebers aus, da dieser z.B. ein sogenanntes BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) durchgeführt hat bzw. der Arbeitnehmer dieses verweigert hat

Sind Sie von einer krankheitsbedingten Kündigung betroffen und möchten Ihre Rechte prüfen lassen? Unsere Experten der Kanzlei Manz helfen Ihnen dabei.

Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer bei Krankheit und Kündigung

Als Arbeitnehmer haben Sie bei einer Kündigung im Krankheitsfall folgende Rechte und Pflichten:

  • Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen
  • Recht auf ärztliche Behandlung und angemessene Genesungszeit
  • Pflicht, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren
  • Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert bzw. früher wenn vom Arbeitgeber gefordert

Bei Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer stehen Ihnen die Experten der Kanzlei Manz zur Verfügung.

Was tun, wenn Sie während der Krankheit gekündigt werden?

Wenn Sie während Ihrer Krankheit gekündigt wurden, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Bewahren Sie Ruhe und informieren Sie sich über Ihre Rechte.
  2. Kontaktieren Sie einen Arbeitsrechtsexperten, wie die Kanzlei Manz für eine erste Einschätzung Ihres Falls und mögliche rechtliche Schritte.
  3. Erheben Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht, wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung unwirksam ist.
  4. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Informationen, die für die gerichtliche Auseinandersetzung von Bedeutung sein könnten.
  5. Bleiben Sie während des Verfahrens in engem Kontakt mit Ihrem Rechtsanwalt, um den bestmöglichen Ausgang für Ihren Fall zu erreichen.

Die Kanzlei Manz unterstützt Sie in allen Phasen des Kündigungsschutzverfahrens und vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Kontaktieren Sie uns, um sich professionell und kompetent beraten zu lassen.

Fazit

Eine Kündigung während der Krankheit ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen. Die Kanzlei Manz steht Ihnen als Experte für Arbeitsrecht zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei einer Kündigung im Krankheitsfall? Zögern Sie nicht, die Kanzlei Manz zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte sind für Sie da, um Ihnen durch diesen schwierigen Prozess zu helfen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.

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