Mitarbeiter weg – Daten müssen gelöscht werden

Alsbach-Hähnlein/Darmstadt.

Zielstrebige Mitarbeiter mit Entwicklungspotenzial spielen meistens mit den Gedanken, einen anderen Arbeitgeber mit besseren Arbeitsbedingungen sowie Entwicklungsund Aufstiegsmöglichkeiten zu finden. Schnell kündigt der Arbeitnehmer und wechselt. Auch Arbeitgeber schlafen nicht und beurteilen die Arbeitsleistung ihrer Mitarbeiter. Ist die Arbeitsleistung mangelhaft, kann es zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommen. Was soll dann mit den persönlichen Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer passieren? Wenn etwa ein Arbeitgeber persönliche Daten und Bilder ausgeschiedener Arbeitnehmer weiter auf seiner Homepage präsentiert, so ist das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt. Der Arbeitnehmer kann auch die Löschung im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen (vgl. LAG Urt. v. 24.01.2012, 19 SaGa 1480/11). Wenn also Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden, dann muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass auch seine Homepage angepasst wird.

Bei Fragen rund um das Arbeitsrecht:

Weitere Infos: Kanzlei Manz, Akazienweg 2, Alsbach- Hähnlein, (06257) 50470, www.kanzlei-manz.com

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