Abmahnung gerechtfertigt? Anwaltliche Prüfung kann Gerechtigkeit bringen
Südhessen. „Haben Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sind schockiert und können die Vorgehensweise Ihres Chefs nicht nachvollziehen?“, fragt Anwältin Regina Manz. Jedenfalls sollte man Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten. Denn eine Abmahnung kann auch fehlerhaft oder gar ungerechtfertigt sein. Daher sollte man jede Abmahnung anwaltlich prüfen lassen. Stellt sich heraus, dass die Abmahnung fehlerhaft oder ungerechtfertigt ist, dann kann sich der Arbeitnehmer – und sollte es auch tun – dagegen wehren.
Denn eine Abmahnung bedeutet, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als Vertragsverstoß beanstandet und ihn dazu auffordert – in Verbindung mit der Kündigungsandrohung im Wiederholungsfall – dieses Fehlverhalten in Zukunft zu unterlassen. Eine Abmahnung soll also bei dem betroffenen Arbeitnehmer einen Alarm auslösen, bevor es zu spät ist. Manz: „Halten Sie die Abmahnung für ungerechtfertigt, stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, um dagegen vorzugehen. Beispielsweise kann man sich beim Betriebsrat gem. § 84 BetrVG beschweren, der die Abmahnung prüft und dann ggf. auf den Arbeitgeber einwirkt. Mann kann auch eine Gegendarstellung schreiben und sie in die Personalakte aufnehmen lassen. Darüber hinaus kann die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangt werden, ggf. auch vor dem zuständigen Arbeitsgericht.“
Regina Manz ist unter anderem Anwältin für Arbeitsrecht sowie als Rechtsanwältin als Master of Mediation (MM) bei der Mediationsstelle der IHK Darmstadt, mit Schwerpunkt Wirtschaftskonflikten und Konflikten rund um den Arbeitsplatz tätig.
Weitere Infos: Kanzlei Manz, Akazienweg 2, Alsbach- Hähnlein, (06257) 50470, www.kanzlei-manz.com