Anspruch da? Sonderzahlungen des Arbeitgebers

Südhessen. Neben dem Anspruch auf Urlaubsentgelt besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld. Hierzu bedarf es einer besonderen Rechtsgrundlage, die sich etwa in Tarifverträgen oder in Arbeitsverträgen finden kann. Ist  das Urlaubsgeld weder im Tarifvertrag noch im Arbeitsvertrag geregelt, der Arbeitgeber zahlt aber mehrmals und freiwillig Urlaubsgeld an seine Mitarbeiter, so kann Anspruch auf Urlaubsgeld durch sog. „betriebliche Übung“ entstehen, so dass dieses vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlt werden muss. Unter einer betrieblichen Übung versteht man die mehrmalige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aufgrund deren die Arbeitnehmer darauf vertrauen können, dass ihnen eine bestimmte Leistung, etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, auf Dauer gewährt werden soll. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz prüft im individuellen Fall, ob man Anspruch auf Sonderzahlungen hat.

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Fachanwältin für Arbeitsrecht

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