Kanzlei Manz

Die Corona-Krise und Ihre Auswirkungen

Alsbach-Hähnlein / Darmstadt im April 2020

Frage: „Frau Manz, auch Ihre Kanzlei ist von den Einschränkungen rund um die Corona-Pandemie betroffen. Wie wirkt sich das auf Ihren Kanzlei-Alltag aus?“

Regina Manz: „Die gravierendste Auswirkung auf den Alltag in unserer Kanzlei ist, dass wir unsere Mandanten derzeit nur noch telefonisch sprechen und Besprechungstermine nur noch in Ausnahmefällen stattfinden. Selbstverständlich können wir Mandate vollständig online bearbeiten, aber das persönliche Gespräche und die Begegnung mit den Menschen fehlt mir. Ansonsten halten wir bei unserer Kanzleibesprechungen mehr Abstand; aufgrund der sehr weitläufigen Räumlichkeiten kann sich zumeist jeder der Kollegen und Mitarbeiter in ein „Solo-Büro“ zurückziehen bzw. die Kollegen und ich haben mobile Arbeitsplätze, so dass wir natürlich aus dem Homeoffice arbeiten können.

Alle Gerichtstermine bis Ende April wurden durch die jeweiligen Gerichte aufgehoben und verlegt, so dass diese zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden werden. Das gilt auch für die Gütetermine vor den Arbeitsgerichten, was für beide Parteien gleichermaßen unangenehm ist, da sich der Rechtsstreit und damit die Frage, ob das Arbeitsverhältnis wirksam beendet wurde, in die Länge zieht.

Ich selbst habe auch Schlichtungstermine mit mehreren Beteiligten abgesagt und hoffe, dass diese ab Mai stattfinden können.“

Frage: „Wurden Sie von den Behörden, bzw. der Rechtsanwaltskammer ausreichend informiert, um die Abläufe Kanzlei entsprechend anzupassen?“

Regina Manz: „Auf der Webseite der Rechtsanwaltskammer FRA finden sich alle wichtigen Informationen, wir Anwälte können uns dort informieren.“

Frage: „Wie schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter? Welche Maßnahmen haben Sie getroffen?“

Regina Manz: „Wir haben einen kleinen Hygieneplan: beim Eintreffen Händewaschen, bei Arbeitsbeginn werden alle Türgriffe, Lichtschalter, Telefone pp. desinfiziert sowie natürlich jeder Arbeitsplatz. Persönlichen Mandantenkontakt gibt es derzeit fast gar nicht und ansonsten versuchen wir, ein gutes Miteinander im Team zu leben und uns zu freuen, dass wir gesund sind und für unsere Mandanten da sein können!“

Frage: „Wie verhalten sich Ihre Mandanten in der Situation, die wir seit dem 18. März haben?“

Regina Manz: „Fast alle beschränken sich auf telefonischen und E-Mail Kontakt.“

Frage: „Welches sind die dringendsten Anliegen Ihrer Mandanten? Und wie helfen Sie ihnen weiter?“

Regina Manz: „Als Fachanwältin für Arbeitsrecht drehen sich die Fragen derzeit um Kurzarbeit: Arbeitgeber wollen die Voraussetzungen wissen und Arbeitnehmer ebenfalls. Da in den meisten Arbeitsverträgen keine Vereinbarung zur Kurzarbeit enthalten ist, haben wir in den letzten Tagen zahlreiche Arbeitsvertragsergänzungen zur Kurzarbeit erstellt bzw. geprüft und auch Arbeitnehmer beraten, die sich geweigert hatten, ihr Einverständnis mit der Kurzarbeit zu erklären und daher Änderungskündigungen erhalten haben, sogar fristlose Änderungskündigungen. Ich habe einige Berechnungen des KuG vorgenommen und war dann erstaunt, dass je nach Verdienst und Lohnsteuerklasse und Prozentsatz der Kurzarbeit, bei den Arbeitnehmern eine ziemliche finanzielle Lücke entsteht, sofern die Arbeitgeber keinen Zuschuss zum KuG zahlen können.“ 

Frage: „Wie könnte es in den nächsten Wochen weiter gehen?“ 

Regina Manz: „Wir gehen davon aus, dass gerade heute am 31.März 2020 sehr viele (betriebsbedingte) Kündigungen ausgesprochen wurden. In den sog. „Kleinbetrieben“ (= Arbeitnehmeranzahl nicht über 10 Arbeitnehmer), in welchen es nur einen sehr eingeschränkten Kündigungsschutz gibt, kann die Ungewissheit über die betriebliche Situation, Arbeitgeber zu  diesem Schritt veranlassen. Aber auch, wenn ein Arbeitnehmer auf dessen Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet eine Corona – bzw. betriebsbedingte Kündigung erhalten hat, können wir nur empfehlen, diese im Wege einer Kündigungsschutzklage (Frist 21 Tage nach Zugang) auf die Rechtmäßigkeit durch das zuständige Arbeitsgericht überprüfen zulassen. Auch wenn die betriebliche Situation defizitär sein sollte, so ist dies kein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung, zumal es hierbei sehr Vieles zu berücksichtigen gibt, wie die Sozialauswahl oder ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates und es müssen auch zunächst  mildere Mittel angewendet werden als die Beendigungskündigung, nämlich die sog. Änderungskündigung.“ 

Frage: „Was ist Ihr Fazit?“ 

Regina Manz: „Bei allem positiven Denken gehe ich dennoch davon aus, dass trotz aller Maßnahmen der Politik und der gigantischen Anzahl der Betriebe, die in Kurzarbeit gehen, einige Menschen ihre Jobs verlieren werden.“

Ich bedanke mich für das Gespräch und wünsche Ihnen und Ihrem Team Glück und Gesundheit für die kommenden Wochen und Monate.

C. Junglas, „Made in Südhessen“

 

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