Kanzlei Manz

Wozu überhaupt ein Compliance Management System ?

Alsbach / Darmstadt im Januar 2021

Wozu überhaupt ein Compliance Management System?

Aus rechtlichen Gründen ist ein Compliance Management System erforderlich, da jede Geschäftsleitung eines Unternehmens die sogenannte Legalitätspflicht trifft. Die Geschäftsleitung eines Unternehmens ist zur Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet. Darüber hinaus ergibt sich die Verpflichtung aus dem deutschen Corporate Governance Kodex (Grundsatz 5), jedes Vorstandsmitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass im Unternehmen eine Compliance Organisation eingerichtet ist, die geeignet ist, Gesetzesverstöße zu verhindern. Nun gilt der CG Kodex nur für börsennotierte Unternehmen, die Einhaltung wird jedoch auch nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften als Orientierung empfohlen; dies schon deshalb, um eine Haftung der Geschäftsführung für Gesetzes- und Regelverstöße zu vermeiden.

Der erste Schritt zur Etablierung eines Compliance Management Systems ist die sogenannte Compliance Risiko Analyse. Ziel der Risikoanalyse ist es nicht, jegliches Risiko zu beseitigen beziehungsweise auszuschließen, sondern Sinn und Zweck ist zunächst die Risiken zu identifizieren, so dass die Risiken bekannt sind und daher beherrscht, minimiert oder abgestellt werden können. Diese Risikoerkennung und – Minimierung schütz somit die Unternehmensinteressen, da aus jedem real existierenden Risiko ein finanzieller Schaden für das Unternehmen droht.

Aber nicht nur aus dem Blickwinkel der Unternehmensinteressen sondern auch aus dem Blickwinkel der Geschäftsführung eines Unternehmens ist es aus Haftungsgründen zwingend erforderlich, ein CMS zu etablieren. Wie gesagt, diese Pflicht ist nun auch ausdrücklich in der neuen Version (2020) des CG Kodex als Grundsatz enthalten. Hierfür reicht es allerdings nicht, diese Aufgabe an einen sog. Compliance Officer zu delegieren, sondern diese Person bzw. Abteilung muss auch mit Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet sein. Ohne entsprechende Ausstattung und Überwachung kann sich der verantwortliche Vorstand und ggf. auch der Gesamtvorstand bzw. Geschäftsführung nicht entlasten, sondern ist nach § 130 OWI in der Haftung für das Verhalten anderer Personen.  Ein CMS aus der Motivation der Haftungsvermeidung zu etablieren halten wir allerdings weder für sinnvoll noch zielführend. So ist Angst und übertriebene „management attention“ von jeher schlecht!  Ein CMS sollte daher etabliert werden, um einen mehrfachen Nutzen für das Unternehmen zu schaffen: Vermeidung von Haftung und Sanktionen gegen das Unternehmen und/oder Verantwortlichen, Schaffung eines Krisenmanagements, Vermeidung von Skandalen und Reputationsverlust,  Optimierung von Prozessen, stärkerer Identifikation der Verantwortlichen und Mitarbeiter mit dem Unternehmen und seinem nachhaltigen Erfolg, Verbesserung des Austauschs und Feedback-kultur im Unternehmen

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