Kanzlei Manz

Abmahnung - was nun?

Wer zum Personalgespräch gerufen wird und eine Abmahnung erhält, sollte Vorsicht walten lassen und die „gelbe Karte“ auf gar keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen.

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man erst bei der 3. Abmahnung gekündigt werden kann! Wenn ein gravierendes Fehlverhalten trotz Abmahnung nicht abgestellt wird, kann bereits bei der ersten Wiederholung gekündigt werden.

Andererseits ist auch nicht jede „gelbe Karte“ gerechtfertigt; nur bei vertragswidrigem Verhalten kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Die Abmahnung muss sich also auf ein ganz konkret benanntes Fehlverhalten beziehen.

Also, erstmal ruhig bleiben und den Brief genauer anschauen, da eine Abmahnung um wirksam zu sein, formale und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen muss:

Die Abmahnung muss sich auf einen konkreten Vorfall beziehen, der exakt bezeichnet werden muss; Wertungen und Ansichten des Arbeitgebers reichen nicht aus. D.h. Tag, Uhrzeit und Fehlverhalten sind ganz konkret zu benennen.

Erforderlich ist weiterhin die Aufforderung, an den Mitarbeiter, sein Fehlverhalten abzustellen und die deutliche Warnung vor den arbeitsrechtlichen Konsequenzen, d.h. der Kündigung, die im Wiederholungsfall droht.

Oftmals sind nicht alle drei Voraussetzungen erfüllt, so dass es sich nicht um eine echte Abmahnung handelt. Sollte dies der Fall sein, ist Abwarten angesagt. Anderenfalls bessert der Arbeitgeber nach. Da es keine Fristen gibt, sollte man die Abmahnung vom Anwalt prüfen lassen, wenn die Kündigung erfolgt ist. Natürlich kann man auch eine Gegendarstellung schreiben, wenn man der Ansicht ist, dass die Abmahnung falsch oder unbegründet ist. Diese Gegendarstellung muss wie die Abmahnung zur Personalakte genommen werden. Für die Gegendarstellung gibt es keine Frist.

Weitaus besser kann ein klärendes Gespräch mit dem Chef sein, um herauszufinden, was die Motivation zur Abmahnung war: eine Warnung oder ob die Kündigung vorbereitet werden soll.

Allerdings sollte der Mitarbeiter in diesem Gespräch das Fehlverhalten nicht ausdrücklich zugeben, wenn er den Verdacht hat, dass der Chef ihn loswerden will!

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