Kanzlei Manz

Die Gesamtnote im Arbeitszeugnis

Einer der wichtigsten Angaben und Bewertungen im Arbeitszeugnis ist die Gesamtnote am Ende des Zeugnisses. Ein ansonsten gut bis sehr gut klingendes Zeugnis kann durch eine schlechte Gesamtnote am Schluss genau das Gegenteil bedeuten – nämlich ein Zeugnis mit einer schlechten Bewertung des Arbeitnehmers. Und ein schlechtes Zeugnis bewirkt meistens auch schlechtere Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz.

Dabei ist es meist nicht einfach, eine schlechte Gesamtbewertung in einem Arbeitszeugnis zu erkennen, denn dort steht nicht, wie etwa in einem Schulzeugnis, eine klare und nachvollziehbare Note. In Arbeitszeugnissen verwenden Arbeitgeber und Personalverantwortliche Formulierungen, die nicht sofort für jeden erkennen lassen, wie gut oder schlecht ein Arbeitszeugnis ausfällt.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz informiert in diesem Beitrag über das Arbeitszeugnis und welche Formulierung in einem Arbeitszeugnis welche Gesamtnote bedeutet.

Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Am Ende einer Beschäftigung, z.B. wenn der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gekündigt hat oder ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis beendet, hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf ein Zeugnis. Der Arbeitnehmer hat das Recht, ein solches Arbeitszeugnis zu fordern und ausgestellt zu bekommen, § 630 BGB und § 109 GewO. Das Zeugnis verweigern kann der Arbeitgeber nicht.

Bei dem gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf das Arbeitszeugnis spielt es keine Rolle, wie lange das Arbeitsverhältnis gedauert hat oder welche Form der Beschäftigung vorlag. Auch Aushilfen, befristet beschäftigte Arbeitnehmer, stud. Mitarbeiter, Werkstudenten, Leiharbeiter, Auszubildende und Minijobber haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Selbst wenn Arbeitnehmer während oder zum Ende der Probezeit entlassen werden, haben diese Anspruch auf ein Zeugnis.

Das Zeugnis muss außerdem wohlwollend sein, der Wahrheit entsprechen und dem beruflichen Fortkommen dienlich sein. Selbst wenn der Arbeitnehmer am Ende der Beschäftigung einen schweren Pflichtverstoß begangen haben sollte, darf dies nicht im Zeugnis erwähnt werden. Schließlich entwertet ein Pflichtverstoß zum Ende der Beschäftigung hin, der zu einer Kündigung berechtigt, nicht ein sonst positiv verlaufendes Arbeitsverhältnis und die Bewertung dessen.

Was ist der Unterschied zwischen dem einfachen und qualifizierten Zeugnis?

Bei der Ausstellung des Arbeitszeugnisses nach Ende der Beschäftigung hat der Arbeitnehmer grundsätzlich die Wahl zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zeugnis. Bei dem einfachen Zeugnis handelt es sich lediglich um eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die die Zeit der Beschäftigung und die Art der Tätigkeit beinhaltet. Eine Bewertung der Leistung oder des Verhaltens beinhaltet das einfache Zeugnis nicht.

Der Arbeitnehmer kann aber auch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Der Kernbereich des qualifizierten Zeugnisses ist die Bewertung der einzelnen Leistung und der Gesamtleistung des Arbeitnehmers. Hierbei kommt es auch auf die Art der Tätigkeit an, welche einzelnen Bereiche der Arbeitgeber dabei bewertet.

Dies können z.B. sein:

  • die Fachkenntnisse
  • die Arbeitsbereitschaft
  • die Arbeitsweise
  • die Arbeitsbefähigung
  • der Arbeitserfolg
  • die Zuverlässigkeit
  • das Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und ggf. Kunden
  • bei Führungsverantwortung das Führungsverhalten
  • bei Verhandlungstätigkeiten das Verhandlungsgeschick

Nach den Einzelbewertungen enthält das qualifizierte Zeugnis in jedem Fall eine Gesamtbewertung der Leistung und des Verhaltens. Der Arbeitgeber kann zum Schluss des Zeugnisses noch eine sog. Dankens-, Bedauerns- und Wunsch-Formel hinzufügen. Auf diese hat der Arbeitnehmer allerdings keinen rechtlichen Anspruch. Gute bis sehr gute Zeugnisse enthalten zumeist eine solche Formel, da diese das Zeugnis abrundet.

Letztlich hat sich das qualifizierte Zeugnis mit seinen Leistungsbewertungen im beruflichen Umfeld als Standard etabliert. Ein gutes und dem beruflichen Fortkommen zuträgliches qualifiziertes Arbeitszeugnis eröffnet für Arbeitnehmer den Weg in eine neue Beschäftigung.

Was bedeutet die Gesamtnote im Arbeitszeugnis?

Neben den Bewertungen der einzelnen Leistungsbereiche enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis am Schluss eine Gesamtnote. Diese Gesamtnote darf nicht im Widerspruch zu den Einzelbewertungen stehen. Der Arbeitgeber drückt in der Gesamtnote aus, wie zufrieden er mit der Leistung und dem Verhalten des Arbeitnehmers insgesamt war und wie gut der Arbeitnehmer seine Aufgaben und die Erwartungen an sein Verhalten erfüllt hat.

Häufig schauen sich potenzielle Arbeitgeber vor allem die Gesamtnote des Zeugnisses an, um einzuschätzen, ob der Bewerber für die Stelle geeignet ist oder nicht. Deshalb hängt von der Gesamtnote oft ab, ob man die gewünschte neue Arbeitsstelle erhält oder nicht.

Gesamtnote ist in spezieller Zeugnissprache formuliert

Im Arbeitszeugnis wird die Gesamtnote jedoch in einer besonderen Zeugnissprache beurteilt. Es finden sich daher keine klaren Noten im Arbeitszeugnis, die z.B. an Schulnoten angelehnt wären. Stattdessen nutzt man Formulierungen, die erst bei Kenntnis der Zeugnissprache eine entsprechende Schulnote erkennen lassen.

Findet man z.B. folgende Formulierung in seinem Arbeitszeugnis „Herr/Frau XY hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt“, könnte man denken, dass das schon eine gute Leistungsbewertung ist. Doch diese Formulierung entspricht in etwa nur der Schulnote 3.

In der folgenden Liste erkennt man, welche der Formulierungen für die Gesamtnote welcher Schulnote entsprechen würde:

Formulierung für Gesamtnote im Zeugnis

Entsprechende Schulnote

„stets zur vollsten Zufriedenheit“

Sehr gut

„stets zur vollen Zufriedenheit“

Gut

„zur vollen Zufriedenheit“

Befriedigend

„zur Zufriedenheit“

Ausreichend

„im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“

Mangelhaft

„war stets bemüht, die Aufgaben zur Zufriedenheit zu erledigen“

Ungenügend

Das Wörtchen „stets“ findet man z.B. nur bei den Formulierungen, die der Schulnote Gut und Sehr gut entsprechen würden.

Ist eine Note 3 im Arbeitszeugnis gut oder schlecht?

Wie man in der Liste sieht, entspricht eine Leistungsbewertung mit der Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ nur der Schulnote 3. Von der Schulnote 3 gehen die Arbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht als Basis einer Bewertung aus.

Ist man mit der Bewertung nicht zufrieden, so muss man als Arbeitnehmer vor Gericht alles das beweisen, was eine bessere Note als die Schulnote 3 rechtfertigt. Möchte der Arbeitgeber eine schlechtere Bewertung als Schulnote als 3 in dem Arbeitszeugnis bescheinigen, muss er in einem möglichen arbeitsgerichtlichen Verfahren jede Tatsache beweisen, die eine schlechte Bewertung rechtfertigt.

Wie kann man ein Arbeitszeugnis entschlüsseln?

Häufig können einzelne Wörter in bestimmten Formulierungen das Arbeitszeugnis und dessen Aussagekraft oder Bewertung verdrehen und das komplette Gegenteil bedeuten. Selbst mit kleinen Zeichen, Unterstreichungen oder kursiv gestellten Formulierungen können Arbeitgeber versuchen, ein grundsätzlich positiv klingendes Arbeitszeugnis in das Gegenteil zu verkehren.

Zwar sind solche Geheimzeichen verboten und man kann auch gegen bestimmte Formulierungen gerichtlich vorgehen, aber dafür muss man die spezielle Zeugnissprache kennen und wissen, wie man sie entschlüsselt. Auch wenn man als Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, einen eigenen Vorschlag für das Arbeitszeugnis zu entwerfen, kann es durch Unkenntnis passieren, dass man sich selbst kein beruflich förderliches Zeugnis entwirft.

Entschlüsseln kann die Zeugnissprache und die Formulierungen meist nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich mit solchen Formulierungen bereits häufig beschäftigt hat. Sollten Arbeitnehmer daher mit dem Inhalt ihres Arbeitszeugnisses nicht zufrieden sein oder an der Aussagekraft Zweifel hegen, hilft die Beratung und Überprüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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