Einsichtnahme in die Personalakte
Jedes Unternehmen hat die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen, die sogenannte Personalakte, für jeden seiner Mitarbeiter zu führen.
Eine Personalakte stellt eine Sammlung von Unterlagen dar, die sich auf die Person des Arbeitnehmers bezieht. Dabei enhalten Personalakten unter anderem den Arbeitsvertrag, Zeugnisse, Mitarbeiterbeurteilungen und Abmahnungen.
Nach § 83 BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu auch ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Wie sieht es aus mit dem Hinzuziehen eines Rechtsanwalts? Das Bundesarbeitsgericht hat eine Entscheidung zuungunsten der Arbeitnehmer getroffen. Den Arbeitnehmern steht ein Anspruch, zur Einsichtnahme in ihre Personalakte ihre Rechtsanwälte hinzuzuziehen, nicht zu (vgl. BAG – 9 AZR 791/14). Es ist aber zulässig und ratsam, ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen, sofern das Vertrauen zu dem Betriebsrat besteht.