Kanzlei Manz

Früher raus? Verträge mit Fitnessstudios kündigen

Verträge mit Fitnessstudios kündigen

Alsbach-Hähnlein – Die Fitness- industrie boomt. Nach Angaben der Fitnessbranche sind bereits mehr als zehn Millionen Menschen in den Fitnessstudios angemeldet. Damit wird der deutsche Fitnessmarkt ein Milliardengeschäft mit stetig steigenden Umsätzen. Die Anmeldung kann sowohl online als auch vor Ort in einem Fitnessstudio erfolgen. Ruckzuck ist das Anmeldeformular ausgefüllt und man ist in der Regel für zwei Jahre an den Vertrag gebunden. DieVerbraucher fragen sich des Öfteren, ob man den geschlossenen Vertrag vorzeitig vor Ablauf der Vertragsdauer auflösen kann, wenn man etwa erkrankt ist oder schwanger wird.

Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten „pacta sunt servanda“. Nach ständiger Rechtsprechung ist eine außerordentliche Kündigung im Falle einer nachhaltigen Erkrankung oder Schwangerschaft des Besuchers bzw. der Besucherin möglich. Ein Wohnsitzwechsel stellt dagegen keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar (vgl. BGH Urt. v. 4. Mai 2016, Az. XII ZR 62/15).

Weitere Infos: Anwaltssozietät Manz, Schmidt-Brücken, Laumann, Akazienweg 2, Alsbach- Hähnlein, (06257) 50470, www.kanzlei-manz.com

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