Haftpflicht zahlt - Schadensersatz bei Verkehrsunfall
Alsbach-Hähnlein / Darmstadt im Mai 2019
Im Falle eines Verkehrsunfalls kann der Geschädigte Schadensersatz verlangen. Dazu gehören insbesondere die Reparaturkosten, die der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherer trägt. Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren, zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auch die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer.
Ist das beschädigte Fahrzeug nicht fahrtüchtig oder befindet es sich in einer Werkstatt zur Reparatur, hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf ein Werkstattersatzfahrzeug, da die Kosten für ein in Anspruch genommenes Werkstattersatzfahrzeug dem Herstellungsaufwand des Geschädigten nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB. unterfallen. Beseitigt der Geschädigte einen Unfallschaden in Eigenregie, so steht ihm für die dafür notwendige Reparaturdauer ein Anspruch auf Nutzungsausfall zu (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2005, Az. I 1U 210/04). Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung lässt sich dem Sachverständigengutachten entnehmen.
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