Kanzlei Manz

Kommt darauf an. Unfall: Wer zahlt fürs Abschleppen?

Alsbach-Hähnlein / Darmstadt im Juni 2019

Was tun, wenn die Versicherung des Unfallgegners die Zahlung fürs Abschleppen verweigert? Oft hat der Unfallgeschädigte ein Interesse daran, dass sein Auto in der Werkstatt seines Vertrauens repariert wird. Dann stellt sich das Problem, dass die Versicherung des Unfallgegners die Abschleppkosten nicht voll übernimmt. Versicherungen argumentieren, dass der Geschädigte gegen seine Schadensminderungspflicht verstoße, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht zur nächstgelegenen Fachwerkstatt, sondern zu der „Heimatwerkstatt“ des Geschädigten transportiert werde. Hier ist Vorsicht geboten: Zu prüfen ist, ob besondere Umstände vorliegen, die den Transport des Fahrzeugs zur „Heimatwerkstatt“ nötig machen und die Abschleppkosten damit in voller Höhe ersatzfähig bleiben. Zum Beispiel ist das Bringen des Unfallfahrzeugs zur Werkstatt, wo der Geschädigte es gekauft hat und in Zahlung geben kann, gerechtfertigt, so dass die Abschleppkosten von der gegnerischen Kfz-Haftpflicht voll gezahlt  werden müssen.

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