Kanzlei Manz

Nicht auf ewig – Verkehr: Wann Punkte fällig sind

Südhessen. Im Mai 2014 sind das Verkehrszentralregister und das Punktsystem neue geregelt worden. Doch nicht jeder Verstoß führt zu Punkten in der Verkehrsregisterkartei. So bleiben Verwarnungen in den Fällen geringfügiger Verstöße unberücksichtigt. Auch die eingetragenen Punkte bleiben nicht ewig im Register. Je nach Schwere des Verstoßes ist mit einer Tilgungsfrist von 2,5 bis 10 Jahren zu rechnen. 

Für einfache Ordnungswidrigkeiten gilt eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren, für grobe mit Regelfahrverbot sowie Straftaten ist mit einer Tilgungsfrist von 5 Jahren zu rechnen. 

Der Eintrag wird bei einer begangenen Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis erst nach 10 Jahren gelöscht. Hat man bereits 4 oder 5 Punkte kassiert, so erhält man eine schriftliche Ermahnung von der Behörde. Bei 6 oder 7 Punkten wird man schriftlich verwarnt. Schließlich wird die Fahrerlaubnis bei 8 Punkten entzogen.

Wird es knapp mit den Punkten, kann man diese unter Umständen abbauen, indem man an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnimmt.

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