Kanzlei Manz

Fachanwältin Regina Manz
Arbeitsrecht für Unternehmer

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Über 20 Jahre Erfahrung

Beratung zu Arbeitsverträgen, Kündigung, Betriebsrat, Compliance und Employer Branding

Europarechtliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen über arbeitsrechtliche Vorschriften prägen dieses Rechtsgebiet wie kein anderes. Unsere Empfehlung: Unternehmen sollten in einem arbeitsrechtlichen Clearing regelmäßig überprüfen, ob ihre arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, die Dienst- und Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Versorgungszusagen der aktuellen Rechtsprechung und der Gesetzeslage entsprechen. Dabei unterstützen wir Sie gerne!

Hierzu bieten wir Ihnen Rahmenvereinbarungen an, so dass Sie auf sämtliche in der Personalarbeit auftretenden  Fragen unverzüglich eine  Antwort erhalten.

„Da ich auch selbst in der  Rolle des Arbeitgebers bin,  sind mir die unternehmerischen Belange auf Arbeitgeberseite vertraut.“
Regina Manz

Arbeitnehmer bzw. Mitarbeiter sind die wertvollste Ressource jedes Unternehmens, nicht erst seit Arbeitskräfte-  und Fachkräftemangel. In unserer Beratung legen wir Wert auf Fairness von Anfang bis Ende, d.h. bei der Gestaltung der  Arbeitsverträge und späterer Trennung von Mitarbeitern.

Wir bieten
  • Erstellung, Prüfung und Anpassung  von Arbeits- oder Dienstverträgen
  • Beratung zum Thema Scheinselbständigkeit und Outsourcing von Leistungen
  • Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Beratung und Vertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Kündigungsschutzklagen
  • Beratung bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten, Complianceverstöße, von Mitarbeitern, Straftaten am Arbeitsplatz und Prüfung, ob eine fristlose Kündigung das richtige Mittel ist
  • „Kündigen Sie noch oder trennen Sie sich schon“ Beratung und Vertretung bei einvernehmlicher Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Aufgrund der Zusatzqualifikation im kooperativen Verhandeln und dem Erfahrungsschatz als Master of Mediation verhandeln wir für Sie Aufhebung-und Abwicklungsverträge
  • Beratung bei Betriebsstillegungen oder Betriebsübergang § 613a BGB
  • Beratung bei besonderem Kündigungsschutz (Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsräte) und Vertretung in Verfahren vor dem Integrationsamt
  • Erkrankung von Arbeitnehmern (BEM, Mitbestimmungsrecht BR)
  • Fragen zum Umgang mit dem Betriebsrat
  • Wettbewerbsverbote
  • Umsetzung einheitlicher Standards in der Personalarbeit
  • Gestaltung und Umsetzung von Unternehmensleitlinien, Code of conduct und Mitarbeiter-Verhaltenskodex aufgrund der Qualifikation als Compliance Officer
  • Internationaler Einsatz von Mitarbeitern: Insbesondere in der Türkei können wir uns um Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung kümmern als auch zu den arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen Stellung nehmen. Auch in vielen anderen europäischen Ländern und Schweiz können wir Ihnen einen Berater aus dem Netzwerk der Kanzlei anbieten.

Wir sind spezialisiert auf Arbeitsrecht
und Gesellschaftsrecht

Bei der Beratung und Vertretung von Organen einer Gesellschaft – egal ob Geschäftsführer oder Vorstand – laufen die verschiedenen Spezialisierung unserer Kanzlei zusammen: Einerseits das Arbeitsrecht andererseits das Gesellschaftsrecht, sowie die Qualifikationen als ausgebildete Verhandler (MM) und Compliance Officer garantieren eine spezialisierte Beratung bei

  • Gestaltung von Dienstverträgen für Vorstände und Geschäftsführer und leitende Angestellte
  • Beratung bei der strategischen Trennung von Organen einer Gesellschaft durch Kündigung des Anstellungsverhältnisses und Abberufung Geschäftsführers oder Aufsichtsrat
  • Beratung und gerichtliche Vertretung von Geschäftsführern, Vorständen bei der Trennung von der Gesellschaft
  • Verhandeln einvernehmlicher Beendigungen und Gestaltung des Aufhebungsvertrages unter Berücksichtigung von Abfindung, Freistellung, Tantiemen, Outplacement, Sprinterklausel, Wettbewerbsverbote, Sprachregelung und Pressemitteilung Beratung bei Haftungsfragen (Directors &Officer Versicherung)
Kontakt

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Wir sind Montags bis Freitag von 9.00 bis 18:00 Uhr
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