Kanzlei Manz

Soll: 26 Grad – Hitze am Arbeitsplatz – was gilt?

Alsbach-Hähnlein – Der Sommer ist da, die Temperaturen steigen. Viele Beschäftigten fragen sich, ob es Hitzefrei am Arbeitsplatz geben kann und wenn ja, unter welchen Umständen. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitsplatz so einzurichten und zu erhalten, dass Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind (BGB, § 618). Laut Arbeitsstättenverordnung müssen alle Räume und Arbeitsplätze – sofern aus betriebstechnischer Sicht nicht anders festgelegt – in der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und physischen Belastungen der Arbeitnehmer ein der Gesundheit zuträgliches Klima haben, wobei die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. Andernfalls soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Liegt die Raumtemperatur über 35 Grad Celsius, ist der Arbeitsplatz nach ASR A3.5 grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet, es sei denn, der Raum ist mit geeigneten technischen Mitteln ausgestattet, oder der Arbeitgeber stellt Hitzeschutzkleidung zur Verfügung.

Weitere Infos: Anwaltssozietät Manz, Schmidt-Brücken, Laumann, Akazienweg 2, Alsbach- Hähnlein, (06257) 50470, www.kanzlei-manz.com