WIRTSCHAFTSRECHT FÜR MITTELSTÄNDISCHE UNTERNEHMEN
„Der Mittelstand, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft“, die sogenannten KMU’s beraten und vertreten wir seit über 25 Jahren leidenschaftlich und erfolgreich.
Wir versetzen uns in die Situation des Unternehmers, denken lösungs- und zukunftsorientiert. So erarbeiten wir mit Ihnen Vertragskonzepte für die sichere Realisierung unternehmerischer Ideen. Bei Fragen rund um Marke, Forderungseinzug und Beitreibung ist die Kanzlei ebenfalls ein kompetenter Partner.
Serviceleistungen für mittelständische Unternehmen:
- Unternehmenskooperationen
Gemeinsam kommt man weiter und erschließt sich neue Kundensegmente. Immer häufiger bilden Unternehmen und Gesellschaften Kooperationen, um einen positiven Nutzen aus der Zusammenarbeit zu ziehen. Gerne prüfen und gestalten wir für Sie Kooperations- und Vertriebsverträge als Basis für eine erfolgreiche und nachhaltige Zusammenarbeit. Denn es ist sehr wichtig, im Vorfeld die notwendigen gegenseitigen Unterstützungsmaßnahmen, Ressourcen oder die Nutzung von Einrichtungen und den Austauschen von Knowhow klar zu regeln.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Krisenfall als vertrauensvoller Partner zur Seite! - Gewerblicher Rechtsschutz-Markenrecht
Wir beraten Sie bei der Etablierung Ihrer Marke und vertreten Ihre Unternehmensinteressen im Verletzungsfall bei: Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und gegeben falls Vernichtungsansprüchen. - Nachfolgeplanung jetzt!
Wie geht es mit Ihrem Unternehmen weiter: Schenkung, Vererbung oder gesellschaftsrechtliche Übertragungsmöglichkeiten von Unternehmensvermögen? Gemeinsam mit Ihnen klären wir Ihre persönlichen Ziele in der Nachfolgeplanung und erarbeiten gemeinsam mit Ihrem oder unserem steuerlichen Berater eine individuelle Lösung. - Outsourcing
Als Ihre Rechtsabteilung steht Ihnen die Kanzlei gerne bei HR-Aufgaben, zur Forderungsbeitreibungen, Schadensbearbeitung und weiteren Aufgabensegmenten im Bereich Compliance zur Seite. - Inhousing
Immer mehr Unternehmen holen Personalarbeit und Rechtsberatung wieder zurück ins Unternehmen. Die Gründe dafür sind meist eine enge vertrauensvolle Zusammenarbeit. Gerne sind wir Ansprechpartner für Ihre Personalabteilung oder Compliance-Abteilung.
Warum Kanzlei Manz