Kanzlei Manz

Das Zwischenzeugnis im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gibt es unterschiedliche Arten von Zeugnissen, die der Arbeitgeber zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausstellt, um die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers zu beurteilen. Man kann zwischen dem klassischen Arbeitszeugnis am Ende der Beschäftigung und dem Zwischenzeugnis unterscheiden. Das Zwischenzeugnis ist dabei durchaus besonders, weil es während der laufenden Beschäftigung ausgestellt wird und die aktuelle Leistung des Arbeitnehmers bescheinigt.

Doch hat man als Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses? Und was sollte man bei einem Zwischenzeugnis beachten?

Diese und weitere Fragen beantwortet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz in diesem Beitrag und informiert über alles Wissenswerte zum Zwischenzeugnis im Arbeitsrecht.

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Zwischen dem Arbeitszeugnis, das man als Arbeitnehmer am Ende einer Beschäftigung enthält, und dem Zwischenzeugnis, existieren einige Gemeinsamkeiten. Beide Zeugnisarten müssen, wenn sie qualifiziert ausgestellt werden, wahrheitsgemäß und wohlwollend sein, also dem beruflichen Fortkommen dienlich sein. 

Auch der Aufbau und Inhalt beider Zeugnisse ist ähnlich. Das Zwischenzeugnis darf nicht in der Vergangenheitsform verfasst sein, sondern in der Zeitform Präsens – also der Gegenwartsform. Am Schluss des Zwischenzeugnisses wird der Grund für die Ausstellung des Zeugnisses genannt – z.B. „auf eigenen Wunsch“ oder „wegen Wechsel der Abteilung“. Eine positive Schlussformel enthält den Dank an den Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit.

Mit einem qualifizierten Zwischenzeugnis erhält der Arbeitnehmer eine Bescheinigung darüber, wie der Arbeitgeber die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers im beruflichen Kontext bewertet. Das einfache Zwischenzeugnis enthält keine Bewertung über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers, sondern lediglich neutrale Fakten. Dies können der Beginn der Beschäftigung sein, welche Position er bekleidet hat und die Aufgaben des Arbeitnehmers.

Für was braucht man ein Zwischenzeugnis?

Die meisten Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber um die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses bitten, wollen sich mit dem Zwischenzeugnis um eine neue Beschäftigung bewerben oder zumindest um einen neuen Job bemühen. Ein gutes Zwischenzeugnis steigert bei einem potenziell neuen Arbeitgeber die Bewerbungschancen.

Es kann aber auch andere Umstände geben, in denen es für den Arbeitnehmer sinnvoll sein kann, um die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses zu bitten. Dies kann z.B. dann sein, wenn der direkte Vorgesetzte wechselt oder man in eine andere Abteilung bzw. an einen anderen Standort versetzt wird. In solchen Fällen kann dann z.B. der bisherige Vorgesetzte die bis dato erbrachten Leistungen in einem qualifizierten Zwischenzeugnis beurteilen und festhalten.

Wann hat man ein Recht auf ein Zwischenzeugnis?

Während man beim Arbeitszeugnis einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung einer einfachen oder qualifizierten Version hat, ist dies beim Zwischenzeugnis meist nicht so. Wenn es keine tarifvertraglichen Regelungen oder z.B. eine Betriebsvereinbarung dazu gibt, hat man nicht unbedingt ein Recht auf ein Zwischenzeugnis. Hat der Arbeitnehmer allerdings einen triftigen oder wichtigen Grund, um ein Zwischenzeugnis zu verlangen, dann kann sich daraus ein Anspruch ergeben.

Beispiele von triftigen oder wichtigen Gründen, die für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses berechtigen können, sind:

  • das Arbeitsverhältnis bereits lange besteht und dem Arbeitnehmer bisher noch kein Nachweis seiner Leistung durch ein Zwischenzeugnis ausgestellt worden ist
  • Veränderungen der Organisationsstruktur stehen an
  • wenn ein interner Stellenwechsel bevorsteht
  • wenn längere Abwesenheitszeiten anstehen, z.B. wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund von Sabbatical oder Elternzeit ruht
  • ein Betriebsübergang, eine Betriebsübernahme oder eine Fusion stehen bevor
  • wenn das Unternehmen kurz vor einer Insolvenz steht
  • betriebsbedingte Kündigungen bevorstehen und ein Stellenabbau geplant ist
  • eine Fortbildung oder Weiterbildung ansteht, bei der ein Zwischenzeugnis benötigt wird
  • wenn eine Verkürzung einer Berufsausbildung durch den Arbeitnehmer angestrebt wird
  • wenn das Zwischenzeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden muss (hierbei reicht meist das einfache Zwischenzeugnis)

Das Zwischenzeugnis wird häufig und in der Mehrzahl von Arbeitnehmern dazu genutzt, sich auf einen neuen Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber zu bewerben und damit einen beruflichen Wechsel anzustreben. Von der Rechtsprechung wird auch dieser Umstand meist als triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis anerkannt.

Warum sollte man sich ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen? 

Ein Zwischenzeugnis in seiner qualifizierten Form gibt für den Arbeitnehmer Aufschluss darüber, wie zufrieden der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer sowie dessen Leistungen und Verhalten ist. Dies kann für Arbeitnehmer auch eine gute Art der Rückmeldung sein, wie gut oder schlecht seine berufliche Reputation ist. 

Bei einem guten bis sehr guten Zwischenzeugnis, welches der Arbeitgeber ausgestellt hat, kann dies auch der Auftakt für die Verhandlung um eine Gehaltserhöhung oder eine berufliche Weiterentwicklung im Unternehmen sein. Häufig wird dieser Nutzen des Zwischenzeugnisses von Arbeitnehmern nicht erkannt. Außerdem kann sich eine gute Beurteilung für den Arbeitnehmer psychologisch positiv auswirken und motivierend wirken.

Zwischenzeugnis entfaltet Bindungswirkung für Arbeitgeber

Das Zwischenzeugnis wird meist nur deshalb gefordert, um sich auf eine neue Stelle zu bewerben. Doch neben diesem Nutzen, hat das Zwischenzeugnis auch innerhalb des Arbeitsverhältnisses bestimmte Wirkungen. Die getroffenen Beurteilungen über der Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber in einem späteren Arbeitszeugnis nur bedingt ändern. 

An die Wertungen und Beurteilungen des Zwischenzeugnisses ist der Arbeitgeber solange gebunden, wie er nicht belegbare Tatsachen anführen kann, die objektiv eine andere Beurteilung von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigen können.

Gutes Zeugnis erschwert arbeitgeberseitige Kündigung

Zwar schützt eine gute Beurteilung von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers nicht vor einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Ist der Arbeitgeber aber mit der Arbeit, Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers zufrieden, müsste er für eine personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung eine sehr gute Erklärung haben oder es müssten sich die Gründe solcher Kündigungen erst nach der Ausstellung des Zwischenzeugnisses ergeben haben. 

Ein gutes bis sehr gutes Zwischenzeugnis erschwert in jedem Fall eine arbeitgeberseitige Kündigung aus personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen, nicht aber aus betriebsbedingten Gründen.

Wie bitte ich um ein Zwischenzeugnis?

Arbeitgeber, Vorgesetzte und Personalabteilungen wissen, dass in den meisten Fällen hinter der Bitte um ein Zwischenzeugnis die Motivation eines Arbeitsplatzwechsels steckt. Deshalb kann die Bitte eines Zwischenzeugnisses das Verhältnis zum Arbeitgeber unter Umständen belasten. 

Um solchen Belastungen vorzubeugen, kann man bei der schriftlichen Bitte um ein Zwischenzeugnis einen Grund anführen, warum man dieses Zeugnis benötigt, z.B., weil man versetzt wird oder einen neuen Vorgesetzten bekommt.  

Doch die Angabe eines Grundes ist kein Muss. Man sollte jedoch bei der Bitte um ein Zwischenzeugnis immer mit Bedacht vorgehen.

Wie lange darf ein Zwischenzeugnis dauern?

Da die Erstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses immer mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, sollte man dem Arbeitgeber durchaus etwas Zeit lassen, das Zwischenzeugnis zu erstellen. Da es weder einen gesetzlichen Anspruch noch eine Frist gibt, sollte man dem Arbeitgeber durchaus eine Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen zubilligen.

In einigen Fällen zögern Arbeitgeber aber die Ausstellung des Zwischenzeugnisses heraus, um die Dringlichkeit der Angelegenheit bei dem Arbeitnehmer herauszufinden. Fragt der Arbeitnehmer dann zu zeitnah nach, kann der Arbeitgeber daraus schließen, dass der Arbeitnehmer das Zwischenzeugnis für eine konkrete Bewerbung benötigt.

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