Kanzlei Manz

Krankheitsbedingte Kündigung - sozial gerechtfertigt?

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und begründet dies mit Ihrer Erkrankung bzw. dauernden krankheitsbedingten Fehlzeiten, so stellt sich die Frage, ob eine solche Kündigung sozial gerechtfertigt i.S.d. Kündigungsschutzgesetzes und somit rechtswirksam ist.

Dauernde Krankheitsfehlzeiten sind nicht mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, als arbeitsrechtliche Konsequenz, zu assoziieren. Vielmehr ist die Kündigung in einem solchen Fall einer juristischen Überprüfung zu unterziehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes sind mehrere Prüfungspunkte zu beachten. Zuerst muss geprüft werden, ob eine negative Gesundheitsprognose bezüglich des voraussichtlichen Gesundheitszustandes des betroffenen Arbeitnehmers besteht. Außerdem müssen aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers Betriebsablaufstörungen oder erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen des Arbeitgebers vorliegen. Schließlich muss die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber unzumutbar sein.

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