Kanzlei Manz

Vom Einzelunternehmen zur Gesellschaft: Ihre Vorteile

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft bietet erhebliche Vorteile wie Haftungsbegrenzung, bessere Wachstumsmöglichkeiten und professionellere Außenwirkung – mit der richtigen rechtlichen Begleitung ist dieser Schritt sicher und zukunftsorientiert umsetzbar.
  • Eine erfolgreiche Umwandlung erfordert die sorgfältige Berücksichtigung steuerlicher, rechtlicher und organisatorischer Aspekte – unsere langjährige Expertise im Handels- und Gesellschaftsrecht gewährleistet einen reibungslosen Übergang.
  • Als Fachanwaltskanzlei bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Beratung von der ersten Analyse bis zur vollständigen Umsetzung, inklusive der Koordination mit Steuerberatern und der Erstellung aller erforderlichen Verträge.

Wachstum braucht die richtige Struktur

Ihr Einzelunternehmen wächst und entwickelt sich positiv? Herzlichen Glückwunsch! Mit diesem Erfolg stellen sich jedoch auch neue Herausforderungen: Die persönliche Haftung wird zum zunehmenden Risiko, potenzielle Geschäftspartner oder Investoren klopfen an die Tür, und die Unternehmensstruktur sollte professionalisiert werden. Der Schritt von einem Einzelunternehmen zu einer Gesellschaft ist dabei ein bedeutender Meilenstein in der Entwicklung Ihres Unternehmens. Als erfahrene Wirtschaftskanzlei begleiten wir Sie sicher durch diesen wichtigen Transformationsprozess.

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Lassen Sie uns gemeinsam die optimale Strategie für Ihre Unternehmensumwandlung entwickeln. Unsere Experten analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf.

Warum eine Umwandlung sinnvoll ist

Die Gründe für eine Umwandlung sind vielfältig und häufig eng mit der persönlichen Unternehmensstrategie verbunden.

Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:

1. Haftungsbegrenzung

Als Einzelunternehmer haften Sie unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH beschränkt diese Haftung auf das Gesellschaftsvermögen – ein wichtiger Schritt zur Absicherung Ihrer privaten Existenz.

2. Professionellere Außenwirkung

Eine GmbH oder UG wird von Geschäftspartnern, Kunden und Banken häufig als professioneller wahrgenommen. Dies kann sich positiv auf Ihre Geschäftsbeziehungen und Finanzierungsmöglichkeiten auswirken.

3. Bessere Wachstumsmöglichkeiten

Gesellschaftsformen wie die GmbH bieten flexiblere Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung und zur Einbindung von Geschäftspartnern. Dies erleichtert das weitere Unternehmenswachstum erheblich.

Der Weg zur erfolgreichen Umwandlung

Die Überführung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft erfolgt typischerweise durch Einbringung der Wirtschaftsgüter im Wege der Einzelrechtsnachfolge. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und rechtssichere Umsetzung. Als erfahrene Fachanwaltskanzlei begleiten wir Sie dabei in allen Phasen:

Phase 1: Analyse und Strategieentwicklung

In der ersten Phase führen wir eine umfassende Analyse Ihrer aktuellen Unternehmensstruktur durch. Dies umfasst die Prüfung aller Vermögenswerte, bestehender Verträge und Verbindlichkeiten. Basierend auf Ihren unternehmerischen Zielen ermitteln wir die optimale Zielstruktur, sei es eine GmbH nach § 1 GmbHG oder eine andere Gesellschaftsform. Dabei entwickeln wir eine maßgeschneiderte Einbringungsstrategie unter Berücksichtigung der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Umwandlungssteuergesetzes. Die enge Abstimmung mit Ihrem Steuerberater gewährleistet dabei eine optimale steuerliche Gestaltung, insbesondere im Hinblick auf § 20 UmwStG.

Phase 2: Planung und Vorbereitung

Die Planungsphase beginnt mit der Erstellung eines detaillierten Einbringungskonzepts. Wir bereiten sämtliche erforderlichen Verträge und Dokumente vor, darunter den Gesellschaftsvertrag der neuen Gesellschaft, Einbringungsverträge und Inventarlisten. Die Koordination mit beteiligten Behörden und anderen Partnern übernehmen wir für Sie. Ein präziser Zeitplan mit definierten Meilensteinen stellt sicher, dass die Einbringung reibungslos verläuft. Besonders wichtig ist dabei die Abstimmung mit der Finanzverwaltung hinsichtlich der steuerlichen Rückwirkungsmöglichkeiten nach § 20 Abs. 5, 6 UmwStG.

Phase 3: Rechtliche Umsetzung

In der finalen Phase begleiten wir die konkrete Umsetzung der Einbringung. Dies umfasst die Gründung der Zielgesellschaft (bei einer GmbH gemäß §§ 1-11 GmbHG) und die Übertragung der einzelnen Wirtschaftsgüter. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und gegebenenfalls weiterer Verträge begleiten wir persönlich. Die Anmeldung der neuen Gesellschaft zum Handelsregister erfolgt nach §§ 7–12 GmbHG. Während des gesamten Prozesses überwachen wir alle rechtlichen Aspekte und stellen sicher, dass die Übertragung aller Vermögensgegenstände, die Übernahme von Verträgen und Verbindlichkeiten sowie der Übergang der Arbeitsverhältnisse (§ 613a BGB) rechtssicher erfolgen.

Besondere Herausforderungen meistern

Bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens gibt es einige kritische Aspekte, die besondere Aufmerksamkeit erfordern:

Arbeitsrechtliche Aspekte

Die Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverträgen gehen automatisch auf die neue Gesellschaft über. Wir stellen sicher, dass dieser Übergang rechtssicher gestaltet wird und alle arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Bestehende Verträge

Geschäftsbeziehungen, Mietverträge und andere vertragliche Verpflichtungen müssen sorgfältig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Unsere Expertise hilft Ihnen, mögliche Stolperfallen zu vermeiden.

Steuerliche Optimierung

In enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater entwickeln wir Lösungen, die steuerlich optimal gestaltet sind und gleichzeitig Ihre unternehmerischen Ziele unterstützen.In enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater entwickeln wir Lösungen, die steuerlich optimal gestaltet sind und gleichzeitig Ihre unternehmerischen Ziele unterstützen.

Ihre Vorteile mit der Kanzlei Manz

Als Ihre Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht bieten wir Ihnen:

  • Ganzheitliche Beratung unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte
  • Enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und anderen Fachexperten
  • Transparente Kommunikation und klare Prozessstrukturen
  • Individuelle Betreuung durch spezialisierte Anwälte

Ihr nächster Schritt

Die Umwandlung Ihres Einzelunternehmens ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft, der gut vorbereitet sein will. Als erfahrene Fachanwaltskanzlei stehen wir Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufstellen Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihre individuellen Fragen zu beantworten.

Häufig gestellte Fragen

Die Wahl der optimalen Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrer Unternehmensgröße, Ihren Wachstumsplänen, dem Kapitalbedarf und Ihren persönlichen Zielen. Die GmbH ist dabei häufig eine gute Wahl, da sie Haftungsbegrenzung mit hoher Flexibilität verbindet. Im Rahmen unserer Beratung analysieren wir Ihre individuelle Situation und empfehlen die für Sie passende Gesellschaftsform.
Die Dauer des Einbringungsprozesses ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dies umfasst die Vorbereitung der Unterlagen, notarielle Beurkundung, Handelsregistereintragung und alle damit verbundenen behördlichen Prozesse. Zudem können steuerliche Rückfragen oder Abstimmungen mit Vertragspartnern die Dauer beeinflussen. Mit unserer erfahrenen Begleitung gestalten wir den Ablauf so effizient wie möglich.
Die Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen:
  • Notarkosten für die Beurkundung
  • Handelsregistergebühren
  • Rechtsberatungskosten
  • Gutachten oder Bewertungen bei der Einbringung von Immobilien
  • Ggf. Steuerberatungskosten
Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Unternehmensgröße und dem Umfang der erforderlichen Leistungen. In unserem Erstgespräch erstellen wir Ihnen eine transparente Kostenübersicht.
Abhängig von der Umwandlungsform gehen entweder alle bestehenden Verträge auf die neue Gesellschaft über oder, im Falle der Einzelrechtsnachfolge, kann die Zustimmung der Vertragspartner erforderlich sein. Zudem gibt es bei manchen Verträgen Besonderheiten zu beachten, etwa bei Mietverträgen oder Kreditvereinbarungen. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge sorgfältig und kümmern uns um notwendige Anpassungen oder Zustimmungen.
Die steuerlichen Auswirkungen können erheblich sein und sollten sorgfältig geplant werden. Es besteht die Möglichkeit einer steuerneutralen Umwandlung nach dem Umwandlungssteuergesetz, die wir in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater vorbereiten. Dabei berücksichtigen wir auch Aspekte wie die Buchwertfortführung und mögliche Steuervergünstigungen.
Die Arbeitsverträge gehen automatisch auf die neue Gesellschaft über, wobei alle Rechte und Pflichten bestehen bleiben (§ 613a BGB). Die Mitarbeiter müssen über die Umwandlung informiert werden und haben bestimmte Widerspruchsrechte. Wir unterstützen Sie bei der korrekten arbeitsrechtlichen Gestaltung des Übergangs.
Ja, Ihr Geschäftsbetrieb läuft während der Umwandlung uneingeschränkt weiter. Wir gestalten den Prozess so, dass Ihre operativen Abläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden und koordinieren alle rechtlichen Schritte im Hintergrund.
Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:
  • Aktuelle Bilanzen und BWAs
  • Inventarverzeichnisse
  • Bestehende Verträge
  • Handelsregisterauszüge
  • Gesellschaftsvertrag der neuen Gesellschaft
Wir stellen Ihnen eine detaillierte Checkliste zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente.
Der ideale Zeitpunkt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrer Geschäftsentwicklung, steuerlichen Aspekten und dem Geschäftsjahr. Häufig bietet sich der Jahreswechsel an, aber auch andere Zeitpunkte können vorteilhaft sein. In unserer Beratung analysieren wir den für Sie optimalen Zeitpunkt.
Bestehende Kredite und Sicherheiten müssen sorgfältig geprüft und mit den Banken abgestimmt werden. Oft sind Anpassungen oder neue Vereinbarungen erforderlich. Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit Ihren Kreditinstituten und achten darauf, dass Ihre Finanzierung gesichert bleibt.
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